ProtectInvestAlliance (PIA): Erstes obergerichtliches Urteil zu Gunsten eines kommunalen Trägers bezüglich CMS Spread Sammler Swap – OLG Stuttgart spricht mit heutigem Urteil dem Abwasserzweckverband Mariatal vollen Schadensersatz gegen die Deutsche Bank AG i. H. v. EUR 710.000,00 zuzüglich Zinsen zu

28.10.2010

Erstes obergerichtliches Urteil zu Gunsten eines kommunalen Trägers bezüglich CMS Spread Sammler Swap – OLG Stuttgart spricht mit heutigem Urteil dem Abwasserzweckverband Mariatal vollen Schadensersatz gegen die Deutsche Bank AG i. H. v. EUR 710.000,00 zuzüglich Zinsen zu

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, den 27. Oktober 2010 - Der Bankrechtssenat des OLG Stuttgart hat mit Urteil vom heutigen Tage, Az: 9 U 148/08, dem Abwasserzweckverband (AZV) Mariatal, an dem neben Ravensburg die Stadt Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt und Berg beteiligt sind, gegen die Deutsche Bank AG vollen Schadensersatz wegen Falschberatung i. H. v. EUR 710.000,00 zuzüglich Zinsen zugesprochen. Das erstinstanzliche Urteil des LG Ulm, welches noch zu Gunsten der Bank ausgegangen war, wurde aufgehoben. Gegenstand des Rechtsstreits war die Empfehlung eines CMS Spread Sammler Swap im Jahre 2005 durch die Deutsche Bank AG.

Das OLG Stuttgart sieht damit die volle Verantwortung bei der Deutschen Bank AG. Das heutige Urteil stellt die erste obergerichtliche Entscheidung zu Gunsten eines kommunalen Trägers überhaupt bezüglich eines CMS Spread Sammler Swap dar. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

„Das Urteil bestätigt unsere von Anfang an vertretene Rechtsauffassung, dass für solche hochkomplexen strukturierten Finanzprodukte hohe Anforderungen an die Beratungsqualität einer Bank gelten. Die Deutsche Bank wäre gut beraten gewesen, die stets bekundete vernünftige Einigungsbereitschaft unserer Mandantin aufzugreifen“, erläutert Rechtsanwalt Peter Gundermann von der Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte, der das Verfahren für den AZV geführt hat.

In den Swap-Schadensfällen kooperiert TILP Rechtsanwälte mit der Frankfurter Kanzlei NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft im Rahmen ihres gemeinsamen Joint Ventures PIA ProtectInvestAlliance. Die PIA-Anwälte Peter Gundermann und Klaus Nieding haben bereits im Jahr 2007 in der Zeitschrift „Der Gemeindehaushalt“ (2007, 265, 12/2007, als PDF unter www.tilp.de/files/cmsspread20071206.pdf) zur Rechtslage bei Swap-Geschäften unter dem Titel „Der CMS Spread Ladder Swap als Anlagefalle für Kommunen“ Stellung zu Gunsten der Kommunen bezogen.

Über PIA (www.pia-eu.com):

Die PIA ProtectInvestAlliance ist ein Joint Venture der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt mit gemeinsamen Repräsentanzen in Brüssel und Wien. PIA vertritt zahlreiche Investoren, darunter über 8.000 Private und Institutionelle in den Großschadensfällen Phoenix, AMIS, AHBR, DBVI, Swaps, Kiener/K1 und P2 Value.

Über Nieding + Barth (www.niedingbarth.de):

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei imKapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt

aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE

Handbuch 2009/10). Die Kanzlei verfügt seit mehr als sechzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands

erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 30 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994

vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in

bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung

von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (17.04.2009) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle

und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 10 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom

Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei

Hypo Real Estate“) sowie zum Sachverständigen im Rahmen der Reform der Anlegerentschädigungssysteme ernannt.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009).

Kontakt:

Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
RA Klaus Nieding
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt a.M.
Telefon: +49-69-238538-0
Fax: +49-69-238538-10
E-Mail: K_Nieding@niedingbarth.de

TILP Rechtsanwälte
RA Peter A. Gundermann
Einhornstraße 21
72138 Kirchenteillinsfurt
Telefon: +49-7121-90909-0
Fax: +49-7121-90909-81
E-Mail: peter.gundermann@tilp.de

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