ProtectInvestAlliance (PIA) NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte: Swaps - Deutsche Bank muss Schadenersatz leisten

23.12.2008

ProtectInvestAlliance (PIA) NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte

- Mangelnde Transparenz bei der Beratung

- Aufhebungsvertrag ungültig

Frankfurt am Main, 22.12.08 – Die Deutsche Bank muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az: LG Frankfurt am Main 2-19 O 99/08) für ein Zinswetten-Geschäft (Swap) an einen insitutionellen Investor Schadenersatz in Höhe von 371.250 Euro plus Zinsen zahlen. Die Anwälte der PIA ProtectInvestAlliance, einem Joint Venture von Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte, überzeugten die Richter anhand einer Schulungsaufzeichnung für den Bankvertrieb von einer nicht transparenten Kundenberatung. So kam ein Aufhebungsvertrag zustande, der dem Investor Ansprüche aus dem verlustreichen Swap-Geschäft gegenüber der Bank entziehen sollte. Dieser Tatbestand wurde mit der Frankfurter Entscheidung als unzulässig eingestuft. Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Kläger, die darlegten, dass die Tragweite dieser Entscheidung unbekannt war. „Das Urteil gegen die Deutsche Bank ist ein weiterer Erfolg unserer Swap-Mandanten. Es stünde den Banken gut zu Gesicht, sich ihrer Verantwortung für den Vertrieb dieses zum Teil existenzgefährdenden Produkts an mittelständische Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen im Sinne von streitbeendenden Vergleichen zu stellen, anstatt weiter auf den Instanzenzug zu setzen, auch vor dem Hintergrund des aktuellen Kapitalmarktumfeldes“, fasst Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zusammen.

Da eine fehlerhafte Anlageberatung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung ist, beschäftigten sich in den vergangenen Monaten verschiedene Landgerichte mit den Zinswetten der Deutschen Bank. „Institutionelle Investoren stehen vor dem gleichen Dilemma wie Privatanleger: Provisionsgetriebene Beratungen gehen häufig zu Lasten des Kunden“, bewertet Nieding-Partner Tilp die verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hielten Banken bestimmte Informationen ganz oder auch nur teilweise zurück, seien sie schadenersatzpflichtig. Daher sollten betroffene Unternehmen und Kommunen Swap-Verträge gründlich überprüfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

PIA ProtectInvestAlliance:

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vertritt gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern TILP Rechtsanwälte in dem gemeinsamen Joint Venture PIA ProtectInvestAlliance rund 60 mittelständische Unternehmen, Kommunen und kommunale Gesellschaften mit einem gesamten Swap-Nominalvolumen von rund 150 Millionen EUR.

Nieding + Barth (www.niedingbarth.de):

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten.

TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de)

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt die Kanzlei einen „beherrschenden Akteur“ der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion“ und hohe fachliche Kompetenz“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt.

Kontakt:

Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

 

RA Klaus Nieding

 

An der Dammheide 10

 

60486 Frankfurt

 

Telefon: +49-69-238538-0

 

Fax: +49-69-238538-10

 

E-Mail: K_Nieding@niedingbarth.de

 

 

 

TILP Rechtsanwälte

 

RA Andreas Tilp

 

Einhornstraße 21

 

72138 Kirchenteillinsfurt

 

Telefon: +49-7121-90909-0

 

Fax: +49-7121-90909-81

 

E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

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