QUINN EMANUEL reicht mit Unterstützung von BENTHAM EUROPE erste von zwei Klagen institutioneller Anleger gegen die Volkswagen AG ein

22.06.2016

London, 21. Juni 2016: Quinn Emanuel hat gestern mit Unterstützung von Bentham Europe die erste von zwei Klagen gegen die Volkswagen AG im Auftrag von mehreren hundert institutionellen Anlegern in Deutschland eingereicht. Die Klagesumme ist beträchtlich: die von Quinn Emanuel vertretenen Anleger haben Verluste von mehreren hundert Millionen Euro erlitten. Die Klagen stehen in direktem Zusammenhang mit dem erheblichen Kursfall der Stamm- und Vorzugsaktie der Volkswagen AG in der Woche vom 21. September 2015. Die Volkswagen AG hatte eingestanden, seit Jahren „defeat device“-Software in Diesel-Pkw installiert zu haben. Dies wird empfindliche Geldstrafen für das Unternehmen in den USA und anderen bedeutenden Märkte nach sich ziehen. Die Kläger bilden einen repräsentativen Querschnitt der Aktionärsbasis der Volkswagen AG. Zur Klägergruppe zählen Staatsfonds, internationale Vermögensverwalter, große öffentliche Pensionsfonds, Pensionsfonds betrieblicher Altersversorgungswerke und Stiftungen. Bentham steht mit zahlreichen weiteren geschädigten Fonds und Vermögensverwaltern in Kontakt. Die Gesamtsumme der anhängigen Schadensersatzforderungen wird sich nach derzeitiger Planung auf mehrere Milliarden Euro belaufen.

Jeremy Marshall, Chief Investment Officer von Bentham Europe, zur Einreichung der Klage: „Die heutige Klageerhebung ist der vorläufige Schlusspunkt vieler Monate harter Recherche- und Vorbereitungstätigkeit. Uns ist aber bewusst, dass wir erst am Anfang dieses Verfahrens stehen. Wir finden es bemerkenswert, wie deutlich die prinzipielle Ablehnung des Fehlverhaltens von VW nicht nur bei den eigentlichen Manipulationen, sondern auch bei deren späterer Aufarbeitung ausfällt. Deshalb sollte VW die Größe und Entschlossenheit dieser Gruppe institutioneller Anleger als Weckruf verstehen, als Chance, im konstruktiven Dialog mit Anlegern diese selbstverursachte Krise zu überwinden und alle Kräfte auf die Wiedergewinnung verlorener Marktanteile zu konzentrieren.“

Dr. Nadine Herrmann, Managing Partner von Quinn Emanuel Hamburg, die das Verfahren in Deutschland federführend begleitet, ergänzt: „Die Anlegerklagen gegen VW sind für die praktische Funktionsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktrechts ein wichtiger Prüfstein. Sollte es VW tatsächlich gelingen, mit fadenscheinigen Ausreden wie angeblich fehlender Kenntnis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsorgane von der systematischen Abgasmanipulation, eine Haftung zu vermeiden, wäre auch der Kapitalmarktstandort Deutschland dauerhaft beschädigt. Wenn es je einen Skandal gegeben hat, der eine nachhaltig spürbare Durchsetzung von Anlegerrechten im Bereich der Anlasspublizität erfordert, dann ist das sicherlich dieser Fall. Wir freuen uns, dass uns so viele institutionelle Investoren diesen wichtigen Fall an vorderster kapitalmarktrechtlicher Front anvertraut haben.“

Aus Klägersicht sagt Brian Bartow, General Counsel und Chief Compliance Officer des California State Teachers' Retirement System (CalSTRS) bei der Klageeinreichung: „Ein Unternehmen muss für Fehlverhalten der hier vorliegenden Art zur Verantwortung gezogen werden. Eine so großangelegte und absichtliche Täuschung vernichtet Börsenwerte und schadet dem Ruf des Unternehmens und der Allgemeinheit. Als langfristig orientierter Anleger ist CalSTRS tief besorgt um den Zustand der internen Kontrollmechanismen und der Unternehmensführung bei Volkswagen, sowie der Wahrnehmung der Kontrollverantwortung durch den Aufsichtsrat. Die Klage bezweckt nicht allein die Schadloshaltung unserer Pensionsfonds, letztendlich sollen bei Volkswagen dringend notwendige Reformen der Unternehmensführung angestoßen werden.“

Bentham wird eine weitere Pressemitteilung veröffentlichen, wenn die zweite Klage in Deutschland eingereicht wurde.

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