Rechtsanwälte Kälberer & Tittel Partnerschaftsgesellschaft: Neuer Bankenskandal - Possenspiel der Commerzbank vor dem Bundesgerichtshof - Commerzbank verhindert wiederholt Kick-back-Urteil - Tausende von VIP 3- und VIP 4-Medienfondsanleger sollen um ca. 120 Millionen Euro übervorteilt werden

09.02.2010

Rechtsanwälte Kälberer & Tittel Partnerschaftsgesellschaft

Berlin/Karlsruhe, 09. Februar 2010: Mit einem beispiellosen Possenspiel vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat sich die Commerzbank die Möglichkeit erhalten, auch in Zukunft noch Tausende von Kunden von Klagen abzuschrecken und/oder ihre Kunden bei Vergleichen zu übervorteilen. Am 09.02.2010 stand in zwei von der Kanzlei Kälberer & Tittel betreuten Verfahren die lang erwartete "Kick back V" - Entscheidung des BGH (Az. XI ZR 116/09 und XI ZR 117/09) an (siehe Pressemitteilung des BGH – Anlage 1). Dabei ging es um das letzte Schlupfloch für die Banken, eine Haftung wegen verschwiegener Innenprovisionen bei Medienfonds zu vermeiden. Insbesondere die Commerzbank verteidigt sich in Tausenden von Medienfondsprozessen damit, dass eine Bank vor 2009 nicht habe wissen können, dass über Innenprovisionen aufzuklären sei. Mangels Verschuldens hafte die Commerzbank deshalb nicht.

Der Ausgang des BGH-Verfahrens vom 09.02.2010 wurde schon einige Tage vor der mündlichen Verhandlung festgeschrieben. Der Trick der Commerzbank: Die Commerzbank hat in beiden Fällen (XI ZR 116/09, XI ZR 117/09) die Ansprüche der Medienfondsanleger anerkannt und ihr eigenes Rechtsmittel zurückgenommen. Gut für die Kläger, schlecht für Tausende anderer Medienfondsanleger: Der BGH wird die Commerzbank zwar in beiden Fällen verurteilen, leider aber ohne Begründung. Somit bleibt das Schlupfloch der Banken bis auf Weiteres erhalten.

In drei weiteren Medienfonds-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof hat die Kanzlei Kälberer & Tittel mittlerweile ebenfalls Anerkenntnisse und Rücknahmen von Nichtzulassungsbeschwerden oder Revisionen der Commerzbank (XI ZR 60/09, XI ZR 298/08 und XI ZR 297/08) erhalten.

Es ist allerdings fraglich, wie lange der Bundesgerichtshof dieses Possenspiel noch mitmachen wird, denn dies ist nicht das erste Mal, dass eine Bundesgerichtshof-Entscheidung verhindert wird.

Wie Banken Rechtssprechung manipulieren

Schon am 15.09.2009 hätte der BGH anlässlich eines VIP 4-Medienfondsfalles über das Verschulden der Banken bei unterlassener Aufklärung über Innenprovisionen entscheiden sollen (Pressemitteilung des BGH – Anlage 2). Auch dieser Termin wurde kurzerhand verhindert.

Rechtsanwalt Dietmar Kälberer hierzu: "Hintergrund derartiger Vorgänge ist i.d.R, dass die Banken zur Vermeidung unliebsamer Grundsatzurteile dem Kläger außergerichtlich derart viel Geld anbieten, damit dieser seine Revision zurücknimmt. Dann können die Banken mit den rechtskräftigen OLG-Urteilen weitere Kläger abschrecken und andere Gerichte beeinflussen, obwohl diese Urteile vor dem BGH keinen Bestand gehabt hätten. So wird eine vermeintlich für die Banken günstige Rechtsprechung suggeriert."

Dies ist nach den Erfahrungen der Kanzlei Kälberer & Tittel kein Einzelfall. Es wurden nach Schätzung der Kanzlei Kälberer & Tittel Hunderte von Gerichtsverfahren in Sachen VIP 3 und VIP 4 verglichen.

Die Mandanten der Kanzlei Kälberer & Tittel ließen sich in den oben genannten Prozessen vor dem Bundesgerichtshof aber nicht "kaufen". Deshalb musste die Commerzbank wohl zum letzten Mittel greifen, um unliebsame Urteilsgründe zu vermeiden, und hat die Ansprüche der Kläger anerkannt bzw. ihre Rechtsmittel zurückgenommen.

Vor Gericht ist nach Erfahrung der Kanzlei Kälberer & Tittel zunehmend zu beobachten, dass die Richter die Tricks der Commerzbank immer weniger mitmachen. Der 19. Zivilsenat des OLG München beispielsweise macht mit der Commerzbank buchstäblich kurzen Prozess (z.B. mit Beschluss vom 29.09.2009 (Az. 19 U 3510/08) – Anlage A 3) und weist die Berufungen der Commerzbank in Sachen VIP zunehmend ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück (ebenso das OLG Naumburg, Az. 6 U 2449/08; 6 U 99/09).

Dubios hingegen: Die Commerzbank legte gegen diese Beschlüsse des 19. Zivilsenates des OLG München gar Verfassungsbeschwerde ein. Hauptargument: Dieses Vorgehen des Gerichts sei unzulässig, weil die entscheidende Rechtsfrage – Verschulden der Banken bei verschwiegenen Innenprovisionen – noch nicht durch den BGH geklärt sei.

Rechtsanwalt Kälberer: "Es ist mehr als nur scheinheilig, wenn sich eine Bank vor dem Bundesverfassungsgericht darauf beruft, es fehle an einer BGH-Entscheidung, diese andererseits aber gleichzeitig systematisch verhindert."

Wirtschaftlicher Hintergrund dieser Prozesstaktik: Die VIP 3- und VIP 4-Anleger sollen ungünstige Vergleiche im Volumen von über 500 Millionen Euro abschließen.

Die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof betrafen zwar sämtlich den Medienfonds CFB 140. Die entscheidenden rechtlichen Argumente lassen sich aber auf VIP 3- und VIP 4-Medienfondsprozesse komplett übertragen. Darin sieht die Kanzlei Kälberer & Tittel auch den wirklichen Hintergrund dieser fragwürdigen Prozesstaktik.

Den VIP 3- und VIP 4- Medienfondsanlegern liegt nämlich ein allgemeiner Vergleich der Banken vor, den möglichst viele Anleger unterzeichnen sollen. Bei Bekanntwerden eines weiteren günstigen Kick-back-Urteils des BGH gäbe es für die Anleger aber wenig Grund, diesen Vergleich zu akzeptieren. Dieser ist nämlich tatsächlich gar nicht so vorteilhaft, wie die beteiligten Banken und eine Anlegerschutzkanzlei in Pressemitteilungen suggeriert haben. Teile des Vergleiches sind sogar eine ausgesprochene Mogelpackung.

Da die Anleger bei diesem Vergleich auf hohen steuerlichen Schäden sitzen bleiben, eine Zahlung frühestens Ende 2014 (VIP 4) ohne Zinsausgleich erfolgen soll und die Prozesskosten nur teilweise übernommen werden, dürfte der Vergleich in wirtschaftlicher Hinsicht zumindest für die meisten Kläger ohnehin uninteressant sein.

Mogelpackung VIP - Vergleiche

Die Banken suggerieren den Klägern, dass die Banken am Ende der Laufzeit dem Anleger garantieren würden, dass die Anleger ihr Eigenkapital komplett (klagende Anleger) oder zumindest zu 95 % (nicht klagende Anleger) wieder zurück erhalten würden.

Verschwiegen wurde den Anlegern bislang, dass diese Quoten wahrscheinlich zu Lasten der Anleger um mindestens 10 % der Zeichnungssumme (entspricht ca. 18 % des Eigenkapitals) gekürzt werden. Insgeheim rechnen die Banken offensichtlich damit, dass von den Geldern, die von der HypoVereinsbank (VIP 4), bzw. von der Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank (VIP 3) am Laufzeitende an den Fonds zu zahlen sind, Abgeltungssteuer abzuziehen ist. In den Vergleichstexten ist nämlich bezeichnenderweise der etwas kryptische und unauffällige Satz enthalten, dass Steuerguthaben aufgrund von Zahlungen des Fonds und der Banken von der angeblichen "Kapitalerhaltungsgarantie" abgezogen werden. Damit zahlt letztlich nicht die Bank, sondern der Anleger diese Differenz.

Rechtsanwalt Kälberer: "Dass den Anlegern anstatt einer echten Kapitalgarantie wiederum nur ein Blender angeboten wurde, war für keinen der VIP-Anleger erkennbar. Ein zweites Mal wurden und werden die Anleger mit einer angeblichen Kapitalgarantie zur Unterschrift verleitet. Die Banken werden aber an diesen Tricks wenig Freude haben. Konsequenz derartiger Tricks ist nämlich nach unserer Bewertung, dass die bisher von Anlegern unterzeichneten Vergleiche gemäß § 779 BGB unwirksam sind."

Die bisherigen Vergleiche (siehe Anlage A 4 und Anlage A 5) enthalten daneben noch eine Menge anderer Fallstricke:

Zum Beispiel setzt die Ausfallhaftungszahlung eine Schlussabrechnung des Fonds voraus. Bis zu einer Schlussabrechnung kann es wahrscheinlich aber noch lange – durchaus auch bis 2025 – dauern, da die steuerlichen Verfahren noch lange laufen werden. Wenn die Anleger Pech haben, erhalten sie also etwaige Zahlungen erst weit nach 2014, dazu noch unverzinst.

Es kann aber nach dem Vergleichswortlaut insbesondere bei dem VIP 4-Medienfonds noch schlimmer kommen. Beispielsweise sind die Ausschüttungen an den Anleger auf die Ausfallhaftung der Bank anzurechnen. Das Problem ist, dass nach dem Fondskonzept des VIP 4-Medienfonds der Großteil der von der HypoVereinsbank (der jetzigen UniCredit Bank AG) zu zahlenden Gelder aus der Schuldübernahme dafür verwandt werden, die Kreditverbindlichkeiten der Anleger aus der obligatorischen Teilfinanzierung bei VIP 4 (immerhin 80 % der Nominalbeteiligung) zu tilgen. Da dies rechtlich gesehen eine Ausschüttung darstellt, würde bei wörtlicher Auslegung des Vergleiches der Anspruch der Anleger komplett untergehen.

Rechtsanwalt Kälberer: "Dieser Vergleich soll auf Anlegerseite angeblich anwaltlich geprüft und für gut befunden worden sein. Dies ist angesichts der vielen Fallstricke kaum vorstellbar. Unsere Kanzlei war an der Formulierung dieser einseitig die Banken begünstigenden Klauseln jedenfalls nicht beteiligt. Gute Vergleiche werden im Übrigen selten durch nettes Reden und nachgiebiges Verhandeln erzielt, sondern durch gewonnene Prozesse."

Weiteres Vorgehen in Sachen Medienfonds

Die Kanzlei Kälberer & Tittel hat in mehrere Hunderte von Verfahren in Sachen Medienfonds gewonnene Urteile oder Vergleiche herbeiführen können (Liste der durch die Kanzlei Kälberer & Tittel gewonnen Urteile – Anlage A 6). Neben einer Vielzahl von Oberlandesgerichtsurteilen resultierte auch die Musterentscheidung des BGH zu Innenprovisionen vom 20.01.2009 aus einem von der Kanzlei Kälberer & Tittel geführten Verfahren.

Am 23.03.2010 (Az. XI ZR 258/09)und am 27.04.2010 (Az. XI ZR 286/09) stehen vor dem Bundesgerichtshof weitere Termine in Medienfondsfällen der Kanzlei Kälberer & Tittel an. Die Kanzlei Kälberer & Tittel befürchtet, dass auch in diesen beiden Verfahren ein Urteil durch Anerkenntnisse der Commerzbank verhindert werden wird.

Rechtsanwalt Kälberer: "Gewisse Banken haben offensichtlich nichts aus der Bankenkrise gelernt. Statt Fehler einzusehen und den entstandenen Schaden kulant auszugleichen, werden Tausende von Bankkunden in unsinnige Prozesse getrieben. Wir werden uns jedenfalls weder durch derartige Tricks zermürben, noch durch einfach zu verdienende Vergleichsgebühren verleiten lassen, unseren Mandanten unbefriedigende Vergleiche anzuraten. Wir fordern die Banken auf, derartige Tricks und Possenspiele zu unterlassen und den VIP 3-, VIP 4- und CFB 140-Anlegern endlich ihren Verlust kurzfristig zu ersetzen und die steuerlichen Schäden auszugleichen."

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