Rechtsanwalt Dr. André Ehlers: Bremer Anleger zwingt Commerzbank in die Knie

24.07.2012

Ehemalige „Beraterbank“ wegen Falschberatung rechtskräftig verurteilt

Auf Empfehlung seiner Hausbank investierte ein Bremer Anleger 10.000,00 € in Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers. Mit deren Pleite 2008 wurden diese Wertpapiere nahezu wertlos. Der Anleger klagte gegen die Commerzbank, die vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt wurde (Az. 2-12 O 395/10). Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, hat die unterliegende Bank jetzt mit Zinsen über 10.000,00 € an den Anleger zahlen müssen, der aufgrund der Zinsen sogar einen höheren Betrag zurück erhielt als er in die Zertifikate investierte.

Schon seit 1992 war der spätere Lehman-Anleger Kunde der Bremer Bank, Tochter der Dresdner Bank, bekannt als die selbsternannte „Beraterbank“. Anfang Februar 2007 rief die Bankberaterin an und empfahl, 10.000,00 € in Zertifikate von Lehman Brothers zu investieren. Diese Bank, so die Beraterin, zähle zu den vier größten Investmenthäusern. Im Vertrauen auf eine richtige Beratung zeichnete der Kunde, der im Mai 2008 sogar noch eine Bonuszahlung erhielt. Das böse Erwachen kam kurze Zeit später, als Lehman Brothers am 15. September 2008 zahlungsunfähig wurde. Da das Zertifikat letztlich nichts anderes war als ein Kredit, den die US-Investmentbank bei dem Bremer Bankkunden aufnahm, waren dessen Zertifikate mit der Pleite praktisch wertlos. Der Anleger wehrte sich und klagte wegen Falschberatung gegen die Commerzbank, die die Dresdner Bank zwischenzeitlich übernommen hatte.

„Die Klage war gleich in erster Instanz erfolgreich. Da die Bank Rechtsmittel nicht erhoben hat, ist das Urteil jetzt rechtskräftig“, erläutert der Bremer Rechtsanwalt Dr. André Ehlers, der den Anleger gegen die Commerzbank vertrat. Das Gericht war davon überzeugt, dass die „Beraterbank“ vor dem Kauf der Zertifikate nicht darüber

aufklärte, dass der Kunde sein Geld verliert, wenn Lehman Brothers zahlungsunfähig wird. „Ein Anleger muss aber vor der Zeichnung von Zertifikaten über dieses sogenannte ‚allgemeine Emittentenrisiko‘ aufgeklärt werden“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ehlers.

Die Bank argumentierte erfolglos, dass der Anleger „erfahren“ und deshalb eine Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko entbehrlich sei. Allein die frühere Investition in Zertifikate und das Wissen, dass eine Bank die Emittentin der Wertpapiere sei, mache dem Anleger nicht bewusst, dass er das Risiko der Zahlungsunfähigkeit übernehme, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main.

„Dies ist nicht nur ein Erfolg für diesen Kläger, sondern auch für andere Bankkunden, die mit Geldanlagen Verluste erlitten haben. Die Argumentation des Landgerichts Frankfurt erschwert es Banken, ihren Kunden Kenntnisse und Erfahrungen zu unterstellen. Diese müssen nach dem vorliegenden rechtskräftigen Urteil von Banken im Einzelnen dargelegt und bewiesen werden. Bleibt die Bank den geforderten Nachweis schuldig, dass es sich um einen erfahrenen Anleger handelt, kommt dies dem Bankkunden, wie hier dem Lehman-Anleger, zugute“, erläutert der Bremer Rechtsanwalt Dr. Ehlers.

RA Dr. André Ehlers wurde nach seinem Jurastudium mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt im Jahre 2003 Rechtsanwalt. Nachdem er im Börsen- und Wertpapierhandelsrecht zum Thema "Wertpapierhandel über Neue Medien" promovierte, wurde ihm 2008 die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen. Seit 2009 ist er Mitglied im Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bremen für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Seit 2005 war Dr. Ehlers für eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei tätig. Dort vertrat er außergerichtlich und gerichtlich zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Mit gleichem Schwerpunkt gründete er 2008 die Kanzlei Dr. Ehlers, die sich ausschließlich auf die Vertretung von Bankkunden spezialisiert hat. Während zu Beginn verstärkt Lehman-Anleger vertreten wurden, konzentriert sich die Kerntätigkeit der Kanzlei heute auf die Rückabwicklung von Fondsbeteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. André Ehlers, Universitätsallee 5, 28359 Bremen
Tel.: 0421-2584070, Fax: 0421-25840729
info@kanzlei-drehlers.de | www.kanzlei-drehlers.de

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