Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr: Lehman Zertifikate-Opfer sollten nicht vorschnell handeln!

23.10.2008

Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr

Es vergeht in den letzten Wochen kaum ein Tag, an welchem nicht in Verbrauchermagazinen, in der Finanz- und Wirtschaftspresse, ja sogar flächendeckend in regionalen Tageszeitungen Berichte über Verluste bei Zertifikaten der insolventen Lehman Bank in New York und über deren Opfer berichtet wird, die offensichtlich durch falsche Bankberatung herbe Verluste erlitten und oftmals einen Großteil ihrer Ersparnisse oder ihrer Altersvorsorge verloren haben.

Begeleitet werden diese Berichte oft von Aufrufen vorgeblicher Anlegerschutzbünde, sich jetzt bei ihnen zu organisieren, von Erkenntnissen und Tipps, die Anwälte geben, mit denen die Betroffenen leicht den Schaden bei ihren Beratungsbanken wieder gut machen könnten. Erste Klagen seien schon vorbereitet oder gar eingereicht. Viele Verbraucher schließen sich aus Sorge, etwas zu verpassen oder zu spät zu kommen, den Aufrufen an und erteilen schnell Mandate.

Das ist aus unserer Sicht falsch oder zumindest vorschnell. Es kann sich sogar schädlich auf die Schadensersatzansprüche gegen die Beraterbanken auswirken. Aus unserer Sicht ist es im Gegenteil für Lehman-Geschädigte eher angeraten, ja sogar klug, zunächst die Ruhe zu bewahren und noch abzuwarten. Das hat verschiedene Gründe:

1. Es laufen zumindest hier keine Fristen, die für ein Vorgehen gegen die Beraterbanken beachtet werden müssen und zu sofortigem Handeln zwingen. Die Ansprüche von Zertifikatinhabern, die 2006, 2007 und erst recht 2008 noch gekauft haben, sind noch lange nicht verjährt.

2. Vergessen wird oft, dass immer noch in Anlegerprozessen die Schwierigkeit besteht, dass die Geschädigten die Voraussetzungen für Ihre Ansprüche selber beweisen müssen. Das geht selbst bei allem, was inzwischen bekannt geworden ist, auch bei Lehman vor den Gerichten nicht von selbst.

3. Zudem muss berücksichtigt werden, dass sich die Begründungen für die Ansprüche z.B. je nach Zeitpunkt, wann die Zertifikate gekauft wurden, ganz unterschiedlich darstellen. Das können in einem Fall schwerpunktmäßig die fehlenden Risikohinweise sein, in dem anderen aber die fehlende Aufklärung über erhaltene Provisionen. Diesbezüglich ist schon viel herausgekommen und es ist klug abzuwarten, was wir noch alles finden.

4. Zu beachten ist aber, und das wird in den eingangs erwähnten Berichten kaum erwähnt, ob und wie man sich etwa innerhalb des in den USA laufenden Insolvenzverfahrens gegen die Lehman Brothers Holding Inc. beteiligen und dort sowie beim US-Entschädigungsfonds Ansprüche anmelden muss. Aus sog. Schadensminderungsgesichtspunkten ist dies u.U. sogar verpflichtend. Es ist nämlich noch keineswegs ausgemacht, dass die Zertifikate tatsächlich den Wert „Null“ haben oder ob aus der Insolvenzmasse oder aus US-Entschädigungsfonds nicht noch etwas an die Anleger fließt, die Verfahren hier sogar überflüssig machen könnten. Hierfür werden demnächst vom Insolvenzrichter in New York Fristen bekannt gegeben, die zunächst als einzige zu beachten wären.

Kanzleiinformation:

Für die Geschädigten ist somit Information und sich „auf dem Laufenden“ halten am wichtigsten. Wir haben uns deshalb entschieden, dies durch das Angebot zu gewährleisten, dass sich interessierte Geschädigte bei uns melden und unverbindlich und kostenfrei in eine Liste („Lehman-Liste“) eintragen lassen können. Am besten geht das per E-Mail oder demnächst über ein Formular auf unserer Internetseite. Wir werden alle Interessenten laufend informieren und darauf hinweisen, wenn wir weitere Schritte für notwendig halten.

Für Interessierte, die mehr wissen wollen, weisen wir auf die Beratungsmöglichkeiten bei den Verbraucherzentralen hin. Wir selbst bieten dazu eine Erstberatung zu pauschal € 90,00 Erstberatungsgebühren, die auf spätere Tätigkeiten angerechnet werden, an.

Bremen, 21.10.2008

gez. Eberhard Ahr, RA

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes. Weitere Schwerpunkte sind das Immobilienrecht und das Strafrecht sowie das Verkehrsunfallrecht.

„Ahr gilt im Markt als sehr couragierter Vertreter der Interessen von Anlegern“ (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2008). Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und geschätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Berater beim Verbraucherzentrale Bundesverband“(vzbv).

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

Verantwortlich und Ansprechpartner zum Thema „Lehman-Zertifikate“.

RA Eberhard Ahr, Tel: 0421 14261, e@mail: e.ahr@nord-com.net

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