Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler des Ulrich Engler Daytradings

19.02.2008

Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr

Ulrich Engler, Inhaber der Firma Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA, versprach seinen Kunden- je nach Anlagedauer und eingesetztem Anlagekapital- vier bis sechs Prozent Zinsen monatlich, d.h. Zinsen von 48% bis 72% jährlich. Diese Renditen sollten mittels Daytradings erzielt werden. Beim Daytrading handelt es sich um eine Spekulationsart an der Börse, bei der Tagesschwankungen ausgenutzt werden.

Der Daytrader versucht, von geringsten Preisaufschlägen zu profitieren. Engler behauptete in seinen Prospekten und Internetauftritten, dass in seinem Unternehmen mit Hilfe spezieller Software und einer eigenen Prozessplattform alle fünf Sekunden ca. 35.000 Aktien, die gerade auf dem amerikanischen Markt gehandelt würden, analysiert werden könnten. Durch dieses Verfahren würde er die Aktien bereits wieder mit Gewinn verkaufen, wenn normale Aktienhändler den Aufwärtstrend gerade erst erkennen und kaufen würden.

Tatsächlich ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um ein schneeballartiges Betrugssystem großen Ausmaßes handelt und dass die anfangs tatsächlich an die Anleger ausgezahlten Zinsen und an die zahlreichen in Deutschland tätigen Vermittler gezahlten Provisionen mit den Geldern der Neuanleger bezahlt worden sind, weil das von Engler vorgetäuschte Daytrading nicht oder allenfalls in äußerst geringem Umfang stattgefunden hat und die behaupteten Renditen nicht erzielbar sind.

Nach den bisherigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ist davon auszugehen, dass Herr Engler mit diesen Versprechungen allein in Deutschland einen hohen zweistelligen Millionenbetrag eingeworben hat.

Der Aufenthalt von Herrn Engler ist zwar zurzeit nicht bekannt, es besteht jedoch nach Auffassung von Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr die Möglichkeit, die im Einzelfall tätigen Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vertrieb erfolgte in Deutschland über ein abgestuftes System von Haupt- und Untervermittlern, die an den einzelnen erfolgreich getätigten Anlagegeschäften mit den Endkunden durch Provisionen profitierten. Die mehr als 100 in Deutschland namentlich bekannten Vermittler erhielten Vermittlungsprovisionen von 12% bis 38,4% pro Jahr. Die Vermittler bereicherten sich an den von ihnen unmittelbar oder im Rahmen der Hierarchiestufen mittelbar eingeworbenen Gelder in Form der ihnen zufließenden Provisionen, darum wissend, dass derartige von Engler versprochenen Renditen völlig unrealistisch sind.

Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. .

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes. Weitere Schwerpunkte sind das Immobilienrecht und das Strafrecht sowie das Verkehrsunfallrecht.

„Ahr gilt im Markt als sehr couragierter Vertreter der Interessen von Anlegern“ (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2008). Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und geschätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Netzwerkgruppe „Kapitalanlagerecht“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv).

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

Verantwortlich und Ansprechpartner zum Thema „Immobilienkauf“.

RA Eberhard Ahr, Tel: 0421 14261, e@mail: e.ahr@nord-com.net

RÄin Dr. Birte Eckardt, Tel: 0421 14262 birte.eckardt@nord-com.net

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