Rechtsstreit gegen Ex-Torwart Müller: 1. FSV Mainz 05 e.V. geht mit Heuking Kühn Lüer Wojtek in Berufung

01.05.2015

Der 1. FSV Mainz 05 e.V. legt gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. März 2015 (Aktenzeichen 3 Ca 1197/14) Berufung beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ein. Vertreten wird der Club mit seinem 1. Vorsitzenden Harald Strutz und Manager Christian Heidel in der Berufungsinstanz durch Dr. Johan-Michel Menke, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sportrechtsexperte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Torwart Heinz Müller hatte den 1. FSV Mainz 05 e.V. unter anderem wegen des Auslaufens seines Spielervertrages im vergangenen Sommer verklagt; das Arbeitsgericht Mainz entschied daraufhin, dass die Befristung des Spielervertrags unwirksam gewesen sei und das Arbeitsverhältnis beim Club nicht geendet habe.

Strutz, selbst Jurist, Heidel und Menke – gemeinsam mit dem Sportarbeitsrechtsteam um Partner Kay Jacobsen am Hamburger Standort von Heuking Kühn Lüer Wojtek – verfolgen mit der Berufung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, soweit die Befristung für unwirksam erachtet wurde.

Sollte das Urteil, das auch im internationalen Fußball für Aufsehen sorgt, in zweiter Instanz bestätigt werden, hätte dies erhebliche Folgen für geltende Profiverträge, aber auch für die Personalplanungen in deutschen Proficlubs.

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