Redeker Sellner Dahs & Widmaier: Grünes Licht für den Weiterbau der A 44 (Abschnitt VKE 32) – Redeker erzielt Grundsatzurteil für Autobahnbau

14.04.2010

Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Berlin/Leipzig, 14. April 2010. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute grünes Licht für den Wei-terbau der Bundesautobahn A 44 östlich von Hessisch Lichtenau gegeben. In einem Grundsatzurteil hat es die Klage eines Naturschutzverbandes abgewiesen. Über das Vorhaben hatte das Bundesverwal-tungsgericht im März an zwei Tagen verhandelt. Das Land Hessen wurde im Prozess von der Kanzlei Redeker vertreten.

Die zwischen Kassel und Eisenach verlaufende Bundesautobahn A 44 zählt zu den besonders umstrit-tenen und teuersten Autobahnprojekten. Das heutige Urteil bestätigt den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Verkehrsministeriums. Die Entscheidung ist zugleich ein Grundsatzurteil, das grund-legende Fragen des deutschen Natur- und Artenschutzes klärt.

Die Prozessvertreter des Landes Hessen, Dr. Tobias Masing und Dr. Frank Fellenberg von der Rechts-anwaltskanzlei Redeker in Berlin, äußerten sich zufrieden: „Ein erfreuliches Urteil für den Straßenver-kehr und ein gutes Urteil für den Umweltschutz. Die Entscheidung bestätigt den besonnenen Umgang der hessischen Planung mit dem Naturschutzrecht. Es war richtig, den Naturschutz von Anbeginn der Planung ernst zu nehmen und hierbei die behaupteten Umweltbeeinträchtigungen intensiv aufzuklären. Das planfestgestellte Konzept zum Schutz der Fledermäuse und der Wälder im Umfeld der Trasse berücksichtigt die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse. So schreibt es das europäische Natur-schutzrecht vor. Das Land Hessen hat bei der Planung mit dem notwendigen Augenmaß agiert. Die Planfeststellung sieht maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen und Effektivitätskontrollen zum Fleder-mausschutz vor, um die es im Prozess vorrangig ging .

Das Land Hessen hat bei seiner Entscheidung zugleich einer immer häufiger anzutreffenden Verwal-tungspraxis widerstanden, die bei Klagen von Umweltverbänden vor der Strenge des europäischen Naturschutzrechts vorschnell kapituliert. So hat das Land nicht voreilig jegliche Umweltfolgen unter-stellt, die der klagende Umweltverband behauptete – etwa die Folgen von Stickstoffeinträgen an der Trasse. Wir halten es für wichtig, Tendenzen entgegenzutreten, die "virtuelle" Umweltprobleme be-kämpfen. Wer vorschnell erhebliche Beeinträchtigungen unterstellt, führt unzutreffende Maßstäbe in Verwaltung und Rechtsprechung ein, die langfristig die Glaubwürdigkeit des Umweltrechts gefährden können. Es ist uns gelungen aufzuzeigen, dass die Planfeststellungsbehörde die vom Kläger behaupte-ten Umweltrisiken im Einzelfall fachwissenschaftlich zutreffend hinterfragt hat. Die mündliche Ver-handlung glich daher zum Teil einem Umweltseminar. Aufgrund der gründlichen Untersuchungen und der vorgesehenen Schutzmaßnahmen konnten erhebliche negative Auswirkungen auf Fledermäuse und andere Schutzziele ausgeschlossen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt und hono-riert.

Details werden die Urteilsgründe bringen, die noch nicht schriftlich vorliegen. Hierbei erhoffen wir uns weitergehende Aussagen des Gerichts zur Bedeutung von Bagatellschwellen und zum rechtlichen Umgang mit Fragen des Stickstoffeintrags in Wäldern, die auch für weitere Planungsverfahren Klä-rungen bringen werden.“

Prozessvertreter Land Hessen: Dr. Tobias Masing und Dr. Frank Fellenberg, Redeker Sellner Dahs & Widmaier, Berlin

Redeker Sellner Dahs & Widmaier wurde 1929 gegründet und ist bundesweit mit über 70 Rechtsanwälten an 6 Standorten tätig. Die Zusammenarbeit mit internationalen Anwaltsfirmen ergänzt das umfassende Beratungsangebot in Europa und den USA. Zahlreiche Publikationen und ständige Referententätigkeiten u.a. an Universitäten und berufspolitischen Institutionen sind Markenzeichen aller Anwälte. Die Sozietät fördert daher auch mit der „Konrad-Redeker-Stiftung“ Wissenschaft und Forschung in Form von Stipendien und Druckkostenzuschüssen.

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