.rka Rechtsanwälte: Die Klitschkos sind keine Künstler! Das Bundessozialgericht weist die Künstlersozialkasse in ihre Schranken: Eine Abgabepflicht für prominente Sportler in Werbespots besteht nicht

25.01.2008

.rka Rechtsanwälte

Hamburg, den 24.01.2008. Wenn die Box-Brüder Klitschko bei Werbefilmen in den Ring steigen, fallen keine Abgaben zur Künstlersozialkasse an. Diese Entscheidung hat das Bundessozialgericht (Az.: B 3 KS 1/07 R) heute getroffen. „Ob sie nun an einem Müsliriegel knabbern oder Werbung für ein Fitnessstudio betreiben - es ist nicht die schauspielerische Leistung, sondern der hohe Bekanntheitsgrad, den die werbende Firma nutzt. Nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern allein wegen ihrer Prominenz wurden auch die Klitschkos in der Werbung eingesetzt. Von daher ist diese Entscheidung ein Schritt in die richtige Richtung, die Begehrlichkeiten der Künstlersozialkasse auf ein gesundes Maß zu recht zu stutzen“, begrüßt Rechtsanwalt Nikolai Klute aus der Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte (www.rka-law.de) die Entscheidung der Kasseler Richter. Die Künstlersozialkasse kann bei Unternehmen nur dann einen Satz von zur Zeit 4,9 % auf die gezahlten Beträge verlangen, wenn es sich um eine künstlerische Leistung handelt, die diese in Anspruch nehmen. Grundlage für die Entscheidung des Bundessozialgerichts waren Vermarktungsverträge. Die Boxer standen den Unternehmen mehrmals pro Vertragsjahr für die Aufnahme verschiedener TV-Werbespots, Fotoaufnahmen, Funkspots und PR-Maßnahmen zur Verfügung. Dafür erhielten sie ein pauschales Honorar, mit dem die Mitwirkung der Boxer bei der Herstellung als auch alle Persönlichkeitsrechte, die Rechte am eigenen Bild und die Namensrechte zu Werbezwecken abgegolten sein sollten. „Derartige Verträge sind bei Prominenten nicht unüblich“, erläutert Rechtsanwalt Klute, „und insoweit hat dieses Urteil über den Fall der Klitschkos hinaus weitreichende Bedeutung.“

Noch im letzten Jahr sind Entscheidungen der Sozialgerichte genau in die andere Richtung gegangen. Im November vermochte das Sozialgericht Köln in den Leistungen des Pop-Titans Dieter Bohlen in der Jury von „Deutschland sucht den Superstar“ künstlerische Elemente zu erkennen, die zur Abgabelast an die Künstlersozialkasse führten. Auch die Hessischen Sozialrichter sahen im Sommer die Dribbelkünste des Basketballspielers Dirk Nowitzki in den Werbespots der IngDiBa als künstlerische Leistung an und verdonnerten die Banker zur Zahlung der Künstlersozialabgabe. „Zumindest die Unternehmen, die Prominente aufgrund ihres Bekanntheitsgrades und nicht wegen ihrer schauspielerischen Begabung einsetzen, können aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts Honig saugen“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute. Ob`s bei Bohlen hilft, oder prominenten Schauspielern, die auch Werbung machen, bleibt abzuwarten.

Pressefotos auf Anfrage.

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