.rka Rechtsanwälte: OLG Köln und der Ruf von Eva Herman

06.08.2009

.rka Rechtsanwälte

Hamburg, 05.08.2009. Fast zwei Jahre ist es her, dass die Buchautorin Eva Herman ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" vorstellte und die Wogen schlugen hoch. Das Hamburger Abendblatt zitierte die ehemalige Fernsehmoderatorin mit ihrer – vermeintlichen – Einschätzung nationalsozialistischer Politik: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Dies ließ die streitbare Autorin nicht auf sich sitzen und nahm den Axel-Springer-Verlag auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch. Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln 15 U 37/09) verbot dem Verlag nun, die Moderatorin weiter derart falsch zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Medienrechtsanwalt Nikolai Klute, Partner in der Kanzlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg (www.rka-law.de): „Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Eva Herman die Äußerung so nicht getätigt hat.“ Das Zitat, das ihr in dem Artikel im "Hamburger Abendblatt" als eigene Äußerung in den Mund gelegt wurde, so die Kölner Richter, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans. Das Falschzitat beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da diese Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebärerin arischen Nachwuchses zugeschrieben.

Rechtsanwalt Nikolai Klute (www.rka-law.de) erläutert: „Die Richter erkannten in dem falschen Zitat eine schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung und haben Frau Hermann in Anbetracht des Grad des Verschuldens auf Seiten des Verlags die Geldentschädigung zugesprochen. Die Prüfungsanforderungen an die Richtigkeit des Zitates hat der Verlag nach Auffassung der Richter vernachlässigt und auch die schweren Folgen für die Wertschätzung von Frau Herrman in der Öffentlichkeit rechtfertigten die Geldentschädigung. Dadurch werde sie in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, was insofern besonders schwer wiegt, als Frau Herman als Nachrichtensprecherin einen hohen Bekanntheitsgrad aufwies und besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte“.

Quelle: eigener Bericht/ Pressemeldung OLG Köln

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