Rock Capital erwirbt mit Unterstützung durch WAGENSONNER RECHTSANWÄLTE das Areal Hofmann Höfe in München-Obersendling

21.08.2017

WAGENSONNER RECHTSANWÄLTE hat den Projektentwickler und Vermögensverwalter Rock Capital Group aus Grünwald im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens beim Erwerb des Areals „Hofmann Höfe“ von der PATRIZIA beraten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Bei den Hofmann Höfen handelt es sich um ca. 100.000 m² großes Areal im Münchner Süden, das ur-sprünglich Teil der ehemaligen Siemens-Flächen in München-Obersendling war. Das Areal verfügt der-zeit über Bürogebäude mit ca. 75.000 m² Büro-, Gastronomie- und Lagerflächen sowie über 1.000 Stell-plätze. Die Gebäudeflächen sind aktuell zu ca. 60 % vermietet, u.a. an die BIM Bundesanstalt für Im-mobilien sowie an die Stadt München. Das Grundstück verfügt aufgrund des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplans über ein MK-Baurecht von ca. 155.000 m² Fläche und hat somit noch umfangreiche weitere Bebauungs- und Nachverdichtungsflächen. Aktuell findet ein Planungsverfahren hinsichtlich der Umwandlung des Areals in Wohnflächen statt. Die zukünftige Gesamtinvestition der Quartiersentwick-lung wird auf über Euro 1 Milliarde geschätzt. Die Hofmann Höfe sind somit eins der größten privaten Entwicklungsmaßnahmen im Münchner Stadtgebiet.

WAGENSONNER RECHTSANWÄLTE hat Rock Capital beim Ankauf des Areals umfassend immobilienrecht-lich beraten.

Die Rock Capital Group ist eines der führenden deutschen Projektentwicklungsunternehmen im Bereich Wohn- und Gewerbebau. Wagensonner Rechtsanwälte berät Rock Capital bereits seit mehreren Jahren laufend bei Immobilientransaktionen, im gewerblichen Mietrecht und bei baurechtlichen Entwicklungen von Grundstücken.

Berater Rock Capital:

WAGENSONNER RECHTSANWÄLTE: Dr. Andreas Helm (Federführung), Christian Demleitner, Gero Martin (Immobilienwirtschaftsrecht), Simone Lorenz (Immobilienwirtschaftsrecht), Dr. Gernot Lissack (Federfüh-rung Öffentliches Recht), Dr. Florian Seebauer, Sebastian Huber-Abel (Öffentliches Recht)

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