Rödl & Partner: EuGH - Keine Ausschreibungspflicht für Rettungsdienst in Bayern

15.03.2011

Nürnberg, 14.03.2011: Rettungsdienstleistungen müssen in Bayern nicht förmlich ausgeschrieben werden. Die Beauftragung mit der Notfallrettung und dem Krankentransport im Freistaat über eine Dienstleistungskonzession ist kein öffentlicher Auftrag und daher nicht vergaberechtspflichtig. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem am 10.3.2011 veröffentlichten Urteil entschieden (Rs. C-274/09 „Krankentransport Stadler“).

„Der EuGH bestätigt die Zweiteilung des öffentlichen Rettungsdienstes in Deutschland“, betont Holger Schröder, Vergaberechtsexperte von Rödl & Partner. „Es ist gut, dass für Bundesländer, die den Rettungsdienst als Dienstleistungskonzession vergeben, Klarheit geschaffen wurde..“

Hintergrund der Entscheidung war ein durch einen privaten Rettungsdienstleister veranlasstes Nachprüfungsverfahren. Das Unternehmen hatte sich gegen einen nicht ausgeschriebenen Auftrag über die Erbringung von Rettungsdienstleistungen nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) gewandt. Dieser hatte seinen Nachprüfungsantrag darauf gestützt, dass ein förmlich im Wettbewerb zu vergebender öffentlicher Dienstleistungsauftrag vorliege. Der gegnerische Rettungszweckverband und mit ihm die beigeladenen freigemeinnützigen Hilfsorganisationen vertraten hingegen die Ansicht, dass es sich bei den fraglichen Verträgen um Dienstleistungskonzessionen handelt, die nicht dem Vergaberecht unterliegen. Diese Auffassung bestätigte nun das höchste europäische Gericht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der öffentliche Rettungsdienst unterschiedlich organisiert. Während nach dem sogenannten „Submissionsmodell“ die Rettungsdienstleister unmittelbar durch die Träger des Rettungsdienstes vergütet werden, ist dies nach dem „Konzessionsmodell“ nicht der Fall. Bei Letzterem finanziert sich der Rettungsdienstleister durch die Erhebung von Entgelten bei den Patienten oder Sozialversicherungsträgern. Das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung durch den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes genügt – so der EuGH – um eine nicht vergaberechtspflichtige Dienstleistungskonzession zu unterstellen, wenn der Rettungsdienstleister auch das betriebliche Risiko übernimmt. Nach Auffassung der europäischen Richter spricht viel dafür, dass der Rettungsdienstleister ein solches wirtschaftliches Risiko nach dem BayRDG trägt.

Konzessionsmodelle sind z.B. in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen für den öffentlichen Rettungsdienst eingeführt. Submissionsmodelle hingegen, die beispielsweise in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vorherrschen, unterfallen grundsätzlich dem europäischen Vergaberecht. Dies hatte der EuGH bereits im vergangenen Jahr festgestellt (Urteil vom 29.4.2010 – Rs. C-160/08).

Die heutige Entscheidung des EuGH bekräftigt die grundsätzliche Zweiteilung des öffentlichen Rettungsdienstes in Deutschland. Der Wettbewerb um Rettungsdienstleistungen in Bundesländern mit Submissionsmodell wird höher einzuschätzen sein als in Bundesländern mit Konzessionsmodell. Denn das europäische Vergaberecht gewährleistet eine höhere Wettbewerbsintensität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge („Submissionsmodell“) als dies bei Dienstleistungskonzessionen („Konzessionsmodell“) der Fall ist. Denn für Letztere ist „nur“ die Durchführung eines fairen und transparenten Verfahrens erforderlich, das den Rettungsdienstleistern tendenziell weniger effektive Rechte einräumt und den Trägern des Rettungsdienstes im Ergebnis weniger konkrete Pflichten auferlegt als bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Ihre Ansprechpartner:

Holger Schröder, Rechtsanwalt, Associate Partner, Leiter Vergaberechtspraxis
Tel.: +49 (9 11) 91 93-35 56, E-Mail: holger.schroeder@roedl.de

Jörg Schielein, LL.M., Rechtsanwalt, Partner, Leiter Rechtsberatung Public Services
Tel.: +49 (9 11) 91 93-35 54, E-Mail: joerg.schielein@roedl.de

Dipl.-Kfm. Martin Wambach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Umweltgutachter
Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner
Tel.: +49 (2 21) 94 99 09-100, E-Mail: martin.wambach@roedl.com

Fotos der Ansprechpartner erhalten Sie im Pressecenter im Internet unter www.roedl.de/pressecenter

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Rödl & Partner ist die führende internationale, unabhängige Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mit Hauptsitz in Deutschland. Mit über 80 eigenen Niederlassungen in allen Wirtschaftszentren der Welt begleitet Rödl & Partner Unternehmen umfassend und integriert in allen Bereichen rund um Recht, Steuern, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung. Seit der Gründung im Jahr 1977 in Nürnberg ist Rödl & Partner aus eigener Kraft gewachsen und heute in über 40 Ländern der Welt vor Ort vertreten. Die starke nationale und internationale Entwicklung prägt die werte-orientierte Unternehmenskultur: Die über 3.000 Mitarbeiter verstehen sich als verlässliche Partner und vertreten die Interessen deutscher Unternehmen weltweit.

Der Unternehmensbereich Public Management Consulting hat sich auf die Beratung der öffentlichen Hand in Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlicher Unternehmen in den Branchen Energie, Wasser, Abwasser, Verkehr, Gesundheit und Soziales spezialisiert. Mit 150 Mitarbeitern zählt Rödl & Partner im Bereich Public Services zu den führenden Beratungsgesellschaften in Deutschland.

Mehr Informationen über Rödl & Partner finden Sie im Internet unter www.roedl.de

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