Rössner Rechtsanwälte: Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Lehman Zertifikate

17.10.2012

Karlsruhe: In der Revisionssache XI ZR 367/11 wegen Fehlberatung bei Lehman Zertifikaten hat der BGH heute, am 16.10.2012, das Urteil des 17.Senates des OLG (17 U 213/10)aufgehoben. Die Sache wurde zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt zurückverwiesen.

Die beklagte Bank hatte vor dem OLG Frankfurt eine Niederlage erlitten, weil dieses die von der Bank vereinnahmte und verheimlichte Platzierungsprovision als aufklärungspflichtig angesehen hatte. Diese Auffassung teilte der BGH zwar nicht, hat die Sache zur weiteren Aufklärung aber an das OLG Frankfurt zurückverwiesen. Denn der beklagten Bank hatte die Klägerin mehrere Pflichtverletzungen vorgeworfen, u.a. dass diese sie nicht darüber aufgeklärt hatte, dass als Emittentin des Zertifikates eine vermögenslose Briefkastenfirma in Holland fungierte und die Zertifikate nicht von einer Bank, sondern einer US-amerikanischen Finanzholding garantiert waren, deren Garantie im Ernstfall wertlos war.

Das OLG Frankfurt muss jetzt klären, ob der beklagten Bank dieses Versäumnis und weitere Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können.

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