Rössner Rechtsanwälte: Bundesgerichtshof - Swap-Verfahren gehen weiter
(München/Karlsruhe) In einem aktuellen Verfahren eines Mittelständlers aus dem norddeutschen Raum (XI ZR 314/09) wurde mit Beschluss vom 19.04.2011 nun auch der ersten Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben.
Das Verfahren um weitere Swap-Geschäfte der Deutschen Bank wurde die Revision vor dem XI. Zivilsenat des BGH zugelassen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.
Damit ist auch für die Verfahren, in denen die Oberlandesgerichte eine Revision nicht zugelassen haben, der Weg zum BGH frei.
Die erste Swap-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurde am 8.2.2011 verhandelt. In diesem ersten Verfahren gegen die Deutsche Bank (Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10) wurde die Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt.
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Dr. Jochen Weck
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