Rössner Rechtsanwälte: Currency Related Swap - UniCredit zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt

26.02.2015

Am 06.02.2015 hat das Landgericht (LG) Ingolstadt die UniCredit zu Schadensersatz in Höhe von rund € 4,0 Mio verurteilt. Die UniCredit habe den Kunden, ein mittelständisches Unternehmen, im Zusammenhang mit dem Abschluss verschiedener Swaps falsch beraten. Im Portfolio befand sich auch ein Currency Realted Swap. Unter dem Namen Currency Related Swap hatte die UniCredit zahlreichen Kunden den Verkauf einer Serie von Optionen auf den Wechselkurs EUR / CHF empfohlen. Das LG Ingolstadt urteilte nun, dass die UniCredit darüber habe aufklären müssen, dass der Swap bewusst zulasten der Kunden gestaltet war. Den daraus resultierenden anfänglichen Marktwert hatte die UniCredit nicht beziffert. Das Landgericht kam zu der Einschätzung, dass die UniCredit vorsätzlich falsch beraten habe. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-backs) seit Anfang der 1990er Jahre sei erkennbar gewesen, dass eine beratende Bank Umstände aufzuklären habe, die das Kundeninteresse gefährden. Insoweit sei ein Rechtsirrtum nicht ersichtlich. Das bedeutet, dass das Landgericht der UniCredit in diesem Fall Vorsatz bescheinigte.

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