Rössner Rechtsanwälte: Deutsche Bank Harvest Swap - Verjährung droht - Zahlungen durch Anleger stehen an

02.02.2011

Nach Kenntnis von Rössner Rechtsanwälte wurde im Jahr 2008 der sogenannte "HARVEST SWAP" von der Deutschen Bank intensiv vertrieben. Mit dem "strukturierten EUR-Zinssatzswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR) Index", wie er offiziell heisst, wurde Kunden eine hochriskante Währungsspekulation empfohlen. Viele Anleger haben erhebliche Schäden erlitten. Der Harvest Swap ist aus diesem Grund bereits Gegenstand zahlreicher Anlegerschutzklagen.

Rechtsanwalt Lederer hierzu: "Swaps verjähren in drei Jahren nach Vertragsschluss. Die Kunden sollten daher so schnell wie möglich ihre Verträge überprüfen und das Abschlussdatum feststellen, wenn sie sich geschädigt fühlen. Nach drei Jahren können nur noch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Falschberatung geltend gemacht werden. Fahrlässige Pflichtverletzungen der Bank sind dann verjährt."

Für Swaps aus dem Jahr 2008, die oft eine dreijährige Laufzeit hatten, stehen zudem in 2011 die Schlusszahlungen des Kunden an, die in der Mehrzahl der Fälle zu Verlusten für die Anleger führen. Auch hier ist einiges zu beachten, wenn der Anleger seine Rechte nicht gefährden will, insbesondere, wenn seit dem Abschluss schon mehr als drei Jahre vergangen sind. Dies gilt dem Grundsatz nach auch für den FIRST SWAP (Forward Interest Rate Strategy Swap) und den LSM SWAP (Long - Short - Momentum Swap) der Deutschen Bank.

©Rössner Rechtsanwälte, München 2011

Liane Allmann

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