Rössner Rechtsanwälte: EU will Hedge-Fonds stärker kontrollieren

18.09.2009

Rössner Rechtsanwälte

Mit der geplanten Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) will die EU den Schutz der Anleger verbessern.

Sie ist Teil eines ehrgeizigen Kommissionsprogramms, das darauf abzielt, alle „systemrelevante“ Akteure und Tätigkeiten des Finanzmarkts einer angemessenen Regulierung und Aufsicht zu unterwerfen. Die vorgeschlagene Richtlinie soll für die mit Verwaltung und Administration alternativer Investmentfonds betrauten natürlichen oder juristischen Personen (AIFM) harmonisierte Anforderungen festlegen und so eine grenzüberschreitende Aufsicht ermöglichen.

Alternative Investmentfonds sind alle Fonds, die nicht unter die OGAW-Richtlinie

fallen. OGAW, also sog. „Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapiere“ bezeichnet Fonds, bei denen eine Minimierung der Risiken für Anleger durch eine Beschränkung zulässiger Anlageobjekte und Vorgaben für die Risikomischung angestrebt werden. Darunter fallen die meisten der insbesondere dem Privatanleger angebotenen offenen Fonds

Alternative Investmentfonds sind hingegen Sondervermögen mit weniger Anlagerestriktionen und daher erhöhten Risiken. Sie setzen breiter gestreute Anlagestrategien ein und investieren in verschiedenartigste Anlageobjekte. Die Systemrelevanz derartiger Fonds wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese zurzeit ein Vermögen von

etwa 2 Bio. EUR verwalten. Typische Fälle derartiger Alternativer Investmentfonds sind Hedgefonds und Rohstofffonds. Die wirtschaftliche Bedeutung deren Agierens auf den Finanzmärkten ist anhand der Auswirkungen von Rohstoffspekulationen beispielsweise auf den Ölpreis ohne weiteres nachvollziehbar.

Auch wenn die Kapitalanlagegesellschaften dieser Fonds die derzeitige Finanzkrise nicht verursacht haben, wird ihre Rolle überwiegend kritisch beurteilt. So haben beispielsweise Hedgefonds durch den großen Umfang des von Ihnen anzulegenden (Eigen- und Fremd-) Kapitals zum raschen Wachstum der Märkte für strukturierte Finanzinstrumente beigetragen. Die plötzliche Auflösung großer, hebelfinanzierter Positionen in Reaktion z. B. auf die anziehenden Kreditkonditionen haben die Auswirkungen der Finanzkrise verstärkt.

Dem Richtlinienvorschlag zufolge sollen die Kapitalanlagegesellschaften von AIFM zukünftig einer europaweit einheitlichen Zulassung unterworfen werden. Vorbehaltlich nationaler Regelungen soll eine Anlage in AIFM nur professionellen Anlegern offen stehen. Unabhängig von eventuell vor der Anlageentscheidung erbrachten Wertpapierdienstleistungen sollen die Kapitalanlagegesellschaften selbst verpflichtet werden, von Vertragsbeginn an regelmäßig ein Mindestmaß an Dienstleistungen und Informationen zur Verfügung stellen, um den Anlegern eine „due diligence“ (Prüfung und Bewertung) bezüglich des Sondervermögens zu erleichtern und damit ein angemessenes Maß an Anlegerschutz sicherzustellen. Darüber hinaus sollen AIFM ihre Anleger unmissverständlich über ihre Anlagestrategie aufklären.

Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rechtsanwalt der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rössner Rechtsanwälte (München) hierzu:

„Diese Richtlinie ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem besseren Anlegerschutz. Sie kommt vor allem Anlegern zugute, die ihr Geld an eine Vermögensverwaltung übergeben haben. Viele Anlagerichtlinien in der Vermögensverwaltung sind sehr breit formuliert und beinhalten auch alternative Investments wie Hedgefonds. Durch die neuen Informationspflichten werden die Kapitalanlagegesellschaften und mittelbar auch die Vermögensverwalter weitergehender Rechenschaftspflichten unterworfen. Die anwaltliche Kontrolle der Anlageentscheidungen bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen erhält hierdurch neue Möglichkeiten.“

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München (www.roessner.de) ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

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