Rössner Rechtsanwälte: Hilfestellung für Kommunen mit Swap-Schaden

30.05.2011

Leitfaden zu Konsequenzen des BGH-Urteils für Kommunen erhältlich

München, 27.05.2011: Am 22.03.2011 sprach der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil in einem Swap-Fall. Im konkreten Fall ging es um einen mittelständischen Unternehmer, dem hochspekulative Zinsderivate (Spread Ladder Swaps) als Mittel zur Zinsoptimierung verkauft wurden. Die Deutsche Bank, die dem Unternehmen den Kauf empfohlen hatte, wurde zur Zahlung von Schadensersatz in kompletter Höhe verurteilt.

Dieses Urteil hat enorme Bedeutung für betroffene Kommunen. Kommunen, die erst seit wenigen Jahren eine Bilanzierungspflicht haben, müssen jetzt Drohverlustrückstellungen bilden und sich nun mehr und mehr den Fragen der Bürger stellen. Auch ihnen wurden diverse Swap-Geschäfte verkauft, von denen einige sinnvoll, die meisten allerdings hoch komplex und für Kommunen völlig ungeeignet waren.

Die Schätzung der Schäden beläuft sich deutschlandweit auf Milliarden. Insbesondere mittlere Städte mit einer Einwohnerzahl bis 100.000 gerieten als geeignete Geschäftspartner in den Fokus der Banken. Auch ihnen wurde die Optimierung der Zinsen und damit die Entlastung der Haushalte versprochen.

Das Gegenteil war häufig der Fall. Nun sehen sich Kommunen in der Situation, zur Abwendung von Schäden in den kommenden Jahren handeln zu müssen. Dies gebietet die Pflicht zum sparsamen Umgang mit dem Gemeindevermögen.

Aus diesem Grund hat Rössner Rechtsanwälte (betreuende Kanzlei im ersten Swap-Verfahren) ein Leitfaden für Kommunen erarbeitet. In diesem Leitfaden wird den Vertretern der Kommunen aufgezeigt, welche Auswirkungen das Swap-Urteil auf geschädigte Kommunen hat und welche Konsequenzen empfohlen werden.

„Nach unserer Einschätzung sind ein Deutschland eine große Anzahl Kommunen und Kommunale Versorgungsunternehmen von Swap-Schäden betroffen. Das Geschäft mit den Kommunen ist deshalb so interessant, weil die Bank kein Risiko übernimmt. Hinter jedem Schaden, an dem die Bank verdient, steht der Steuerzahler und übernimmt quasi das Risiko. Ausfälle gibt es also nicht,“ so Dr. Jochen Weck, Senior-Partner und federführender Anwalt im BGH-Fall.

Den kostenlosen Leitfaden erhalten Interessierte bei:

Rössner Rechtsanwälte
Dr. Jochen Weck
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 089 99 89 22 00
E-Mail: info@roessner.de

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