Rössner Rechtsanwälte: Save the date - Kommunale Verfahren gegen WestLB

02.04.2012

I. Swap-Verfahren Hückeswagen gegen WestLB

Mündliche Verhandlung vor dem LG Köln am 12.06.2012

In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es um die Empfehlung und den Verkauf spekulativer Finanzderivate durch die WestLB zur Umsetzung der von der WestLB propagierten Zielrichtung der Zinssicherung und –optimierung. Beide Ziele konnten mit den spekulativen Swaps nicht erreicht werden. Der Schaden beläuft sich auf € 21.472.907,02 .

II. Swap-Verfahren Bergkamen gegen WestLB

Mündliche Verhandlung vor dem LG Dortmund am 29.06.2012

In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es um die Empfehlung und den Verkauf spekulativer Finanzderivate durch die WestLB zur Umsetzung der von der WestLB propagierten Zinssicherung und –optimierung. beide Ziele konnten mit den spekulativen Swaps nicht erreicht werden. Der Schaden beläuft sich auf € 26.247.840,56

In beiden Fällen gilt: Insbesondere Swaps, die auf dem Basiswert EUR/CHF basieren, haben nach dem Verfall des EUR gegenüber dem CHF zu explosionsartigen Verlusten bei den Kommunen geführt. Das Verfahren gehört zu den ersten Verfahren nordrheinwestfälischer Kommunen gegen die WestLB, weitere Verfahren werden folgen.

Anknüpfungspunkt in dem Verfahren ist die Übertragung der Grundsätze des BGH-Urteils vom 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) auf den kommunalen Bereich. Es geht aber nicht nur um die vom BGH für erforderlich gehaltene Aufklärung über den schwerwiegenden Interessenkonflikt auf Seiten der Bank und die daraus resultierende Aufklärung über den von der Bank einstrukturierten – bereits anfänglichen – negativen Marktwert der Produkte. Es geht auch um das Beratungsverschulden der WestLB, die diese Produkte fälschlicherweise als Swaps etikettiert und an die Kommunen trotz positiver Kenntnis des bestehenden Spekulationsverbots verkauft hatte.

Schließlich geht es um die Unwirksamkeit der abgeschlossenen Geschäfte aufgrund des Spekulationsverbots im kommunalen Bereich. Dies ist eine bisher noch nicht höchstrichterlich entschiedene Streitfrage. Sollte das Gericht die Unwirksamkeit feststellen, könnte dies Signalwirkung für zahlreiche andere Kommunen haben, die ebenfalls hohe Verluste aus derartigen Swaps erlitten haben.

Für eventuelle Fragen steht Dr. Jochen Weck jederzeit gern zur Verfügung.

Liane Allmann

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