Rössner Rechtsanwälte: Vorsätzliches Handeln der Deutschen Bank - Weiteres Swap-Urteil jetzt rechtskräftig

02.12.2011

München: Mit Urteil vom 26.02.2010 (Az.:9 U 164/08) wurde die Deutsche Bank in einem Swap-Fall vom OLG Stuttgart zur vollen Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Verfahren teamtechnik ./. Deutsche Bank hatte angesichts der deutlichen Formulierungen des OLG Stuttgart für Aufsehen gesorgt. Von „Glücksspiel, das die Parteien mit ungleichen Mittel spielen“ und vom „unfair zulasten des Kunden strukturierten Produkt“, vom „Missbrauch des Vertrauens“ und vom „vorsätzlichen Handeln“ war die Rede. Das OLG Stuttgart stützte das Urteil auf eine mehr als zwei Stunden dauernde Befragung eines Mitarbeiters aus der Strukturierungsabteilung der Deutschen Bank. Dieser sagte umfassend über die Funktionsweise und Bewertung von Swaps aus. Das Ergebnis war, eindeutig.

Die Deutsche Bank sprach von einem Fehlurteil. Josef Ackermann persönlich kommentierte im ZDF bei der Sendung „Maybrit Illner“ das Urteil. Er formulierte, dass man nach vielen Erfolgen vor diversen Gerichten diesen Prozess „offenbar noch nicht“ gewonnen habe.

Diesen Prozess kann die Deutsche Bank nicht mehr gewinnen. Sie hat die gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) am 21.11.2011 zurückgenommen. Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig. Anders als bei der öffentlichen Ankündigung der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gab es bei der Zurücknahme keine Stellungnahme der Deutschen Bank. Nach dem Urteil des BGH vom 22.03.2011 in Sachen Ille ./. Deutsche Bank (Az. XI ZR 33/10) war der BGH in der Folge nicht von seiner Linie abgerückt. Im Gegenteil, in verschiedenen Äußerungen von BGH-Richtern war das Urteil erläutert und bekräftigt worden. Die Bank hat nicht mit einem Erfolg ihrer Nichtzulassungsbeschwerde gerechnet und durch die Rücknahme ein weiteres Urteil des BGH zu ihren Ungunsten vermieden. Dahinter steckt also eine Strategie der Deutschen Bank zur eigenen Schadensbegrenzung.

Auf der Homepage der Deutschen Bank wird Josef Ackermann aktuell wie folgt zitiert: „Wir können nur erfolgreich sein, wenn die Menschen uns vertrauen.“ Die Realität sieht nach wie vor anders aus. Die Feststellung des OLG Stuttgart über den Missbrauch des Vertrauens lässt sich auf tausende Fälle übertragen, in denen die Deutsche Bank solche Swaps an ihre Kunden verkauft hat. in einem anderen – ebenfalls rechtskräftigen – Urteil (Az.: 9 U 148/08) hatte das OLG Stuttgart den Verkauf derartiger Produkte auf den Punkt gebracht. Und zwar als „heimliche Selbstbedienung der Bank am Vermögen des Kunden“. Vor diesem Hintergrund wird überdeutlich, dass auch die weiteren Aussagen des Vorstandsvorsitzenden über die Rückkehr der Banken zu Dienern der Realwirtschaft nur Schall und Rauch sind. Es bleibt dabei: Die Strukturierung und der Verkauf derartiger Produkte durch die Deutsche Bank (und andere Banken) ist eine „Leistung, die Leiden schafft“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck. Rössner Rechtsanwälte hatten die Urteile vor dem OLG Stuttgart erstritten.

Informationen zu Swap-Schäden unter info@roessner.de

Autor: Dr. Jochen Weck (Rössner Rechtsanwälte, München, www.roessner.de)

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