Rössner Rechtsanwälte: WestLB "verhökert" ungeeignete Zinsswap-Verträge an Verbraucher

19.11.2010

Im Fall eines türkischen Ehepaares arbeiteten WestLB und Sparkasse zum Nachteil der Kunden zusammen. Diesen wurde ein für sie völlig ungeeigneter Zinsswap regelrecht „aufgeschwatzt“. Dem Paar wurde suggeriert, sie würden sich damit gegen steigende Zinsen aus ihren Darlehensverbindlichkeiten absichern.

Nicht nur, dass WestLB und Sparkasse den Zinsswap als sicher und risikolos darstellten. Die Sparkasse verschwieg zudem, dass sie von der WestLB für den Abschluss des von vornherein mit Verlustrisiko für das Ehepaar behafteten Zinsswap eine Rückvergütung i. H. v. 8.000 € erhalten hatte. Zudem wurde dem Ehepaar ein Zinsswap offeriert, der eine Laufzeit von 25 Jahren besitzt und in keinem Zusammenhang mit den Darlehensverbindlichkeiten bei der Sparkasse steht (mangelnde Konnexität). Nicht einmal die von der Sparkasse bei der mangelhaften Beratung verwendete Broschüre der WestLB war auf die Bedürfnisse und den Anlagehorizont der Kunden zugeschnitten. Hier heißt es im Haftungsausschluss: „Diese Veröffentlichung wurde von der WestLB AG (WestLB) erstellt und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Für diese Veröffentlichung, die für professionelle Kunden der WestLB im deutschsprachigen Raum vorgesehen ist, gilt ausschließlich deutsches Recht.“

Professionelle Kunden im Sinne des WpHG sind z.B. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Pensionsfonds, oder überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds oder die Europäische Zentralbank.

Es steht zu befürchten, dass von Sparkasse und WestLB im Raum NRW solche ungeeigneten Zinsswaps in großer Anzahl angeboten wurden. Eine Prüfung wird dringend empfeholen.

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Liane Allmann
Dipl.-Betriebswirtin
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