Rotter Rechtsanwälte: Einleitung von Musterverfahren gegen ehemalige Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam

16.11.2006

Rotter Rechtsanwälte

München, 15. November 2006 - Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag zahlreicher Mandanten

gegen die ehemaligen Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam wegen vorsätzlicher Veröffentlichung

falscher Kapitalmarktinformationen Musterfeststellungsanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kap-

MuG) beim Landgericht München I eingereicht (Aktenzeichen: 4 O 25695/05). Das Verfahren ermöglicht es, entscheidungserhebliche

Tatsachen bzw. Rechtsfragen einheitlich für eine Vielzahl von Klägern vom Oberlandesgericht München

und gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen.

In den Verfahren gilt es zu klären, ob die Ankündigung der zeitnahen Markteinführung des sogenannten „Schneider

LaserTV“, mit dem nach Konzernangaben eine neue Ära der Bilddarstellung im Konsumgütermarkt eingeläutet werden

sollte, auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsstandes bei Schneider vertretbar war. Tatsächlich wurde von

Schneider nie auch nur ein Prototyp des LaserTV vorgestellt, obwohl unter anderem bereits am 16. Oktober 2000 der

„Durchbruch für Schneider LaserTV“ gemeldet wurde.

Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Meldung stetiger Verbesserungen der Ergebnisentwicklung bei Schneider für

die Jahre ab 1999 bis kurz vor Eintritt der Insolvenz Anfang 2002 durch Tatsachen unterlegt war. Unter anderem sollten

die Konzernverluste 1999 und 2000 gegenüber den jeweiligen Vorjahren halbiert worden sein, 2002 sollte bereits ein

deutlicher Jahresüberschuss erzielt werden. Völlig überraschend für den Kapitalmarkt erfolgte dann Ende Januar 2002

die Insolvenzanmeldung für alle Konzerngesellschaften.

Die Kläger werfen den Ex-Vorständen unter anderem vor, dass für das Geschäftsjahr 2000 Konzernverluste im Bereich

der Unterhaltungselektronik nicht korrekt ausgewiesen, sondern unter vorsätzlichem Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften

als angebliche Entwicklungsaufwendungen im Laserbereich aktiviert wurden.

„Die gegen die Beklagten erhobenen Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass sie den Vergleich mit den großen Betrugsfällen

am Neuen Markt, wie Infomatec und EM.TV, nicht zu scheuen brauchen“, so Rechtsanwalt Felix Weigend von

der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.

Hält das Landgericht München I die eingereichten Anträge für zulässig, so veröffentlicht es diese im elektronischen

Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de). Der nächste Schritt wäre dann der Erlass eines sogenannten Vorlagebeschlusses

an das Oberlandesgericht München, sofern innerhalb von vier Monaten mindestens neun weitere, inhaltsgleiche

Musterfeststellungsanträge gestellt werden. „Da wir deutlich mehr als zehn Kläger vertreten und für alle kurzfristig

Musteranträge einreichen werden, wird es höchstwahrscheinlich zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht

München kommen“, so Rechtsanwalt Weigend weiter.

Das Oberlandesgericht entscheidet dann per Musterentscheid für alle beteiligten Kläger verbindlich über zentrale Tatsachen

und Rechtsfragen. Die Durchführung eines Musterverfahrens bringt für die Kläger erhebliche Vorteile. Zunächst

wird das Kostenrisiko für die Kläger deutlich reduziert, weil die problematischen Tatsachen und Rechtsfragen mit Bindungswirkung

für alle geklärt werden. Die Kosten für die Beweisaufnahme verteilen sich anteilig auf alle Kläger. Überdies

sieht der Musterprozess vor dem Oberlandesgericht München keine weitere Rechtsanwaltsgebühr vor.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle

Kapitalanleger. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa.

Insgesamt konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland und den

USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland

notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. € Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum

von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,

internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften

(KAG) mit einem verwalteten Vermögen (Assets under Management AuM) von 1,8 Billionen Euro.

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