Rotter Rechtsanwälte: Einleitung von Musterverfahren gegen ehemalige Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam
Rotter Rechtsanwälte
München, 15. November 2006 - Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag zahlreicher Mandanten
gegen die ehemaligen Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam wegen vorsätzlicher Veröffentlichung
falscher Kapitalmarktinformationen Musterfeststellungsanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kap-
MuG) beim Landgericht München I eingereicht (Aktenzeichen: 4 O 25695/05). Das Verfahren ermöglicht es, entscheidungserhebliche
Tatsachen bzw. Rechtsfragen einheitlich für eine Vielzahl von Klägern vom Oberlandesgericht München
und gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen.
In den Verfahren gilt es zu klären, ob die Ankündigung der zeitnahen Markteinführung des sogenannten Schneider
LaserTV, mit dem nach Konzernangaben eine neue Ära der Bilddarstellung im Konsumgütermarkt eingeläutet werden
sollte, auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsstandes bei Schneider vertretbar war. Tatsächlich wurde von
Schneider nie auch nur ein Prototyp des LaserTV vorgestellt, obwohl unter anderem bereits am 16. Oktober 2000 der
Durchbruch für Schneider LaserTV gemeldet wurde.
Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Meldung stetiger Verbesserungen der Ergebnisentwicklung bei Schneider für
die Jahre ab 1999 bis kurz vor Eintritt der Insolvenz Anfang 2002 durch Tatsachen unterlegt war. Unter anderem sollten
die Konzernverluste 1999 und 2000 gegenüber den jeweiligen Vorjahren halbiert worden sein, 2002 sollte bereits ein
deutlicher Jahresüberschuss erzielt werden. Völlig überraschend für den Kapitalmarkt erfolgte dann Ende Januar 2002
die Insolvenzanmeldung für alle Konzerngesellschaften.
Die Kläger werfen den Ex-Vorständen unter anderem vor, dass für das Geschäftsjahr 2000 Konzernverluste im Bereich
der Unterhaltungselektronik nicht korrekt ausgewiesen, sondern unter vorsätzlichem Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften
als angebliche Entwicklungsaufwendungen im Laserbereich aktiviert wurden.
Die gegen die Beklagten erhobenen Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass sie den Vergleich mit den großen Betrugsfällen
am Neuen Markt, wie Infomatec und EM.TV, nicht zu scheuen brauchen, so Rechtsanwalt Felix Weigend von
der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.
Hält das Landgericht München I die eingereichten Anträge für zulässig, so veröffentlicht es diese im elektronischen
Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de). Der nächste Schritt wäre dann der Erlass eines sogenannten Vorlagebeschlusses
an das Oberlandesgericht München, sofern innerhalb von vier Monaten mindestens neun weitere, inhaltsgleiche
Musterfeststellungsanträge gestellt werden. Da wir deutlich mehr als zehn Kläger vertreten und für alle kurzfristig
Musteranträge einreichen werden, wird es höchstwahrscheinlich zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht
München kommen, so Rechtsanwalt Weigend weiter.
Das Oberlandesgericht entscheidet dann per Musterentscheid für alle beteiligten Kläger verbindlich über zentrale Tatsachen
und Rechtsfragen. Die Durchführung eines Musterverfahrens bringt für die Kläger erhebliche Vorteile. Zunächst
wird das Kostenrisiko für die Kläger deutlich reduziert, weil die problematischen Tatsachen und Rechtsfragen mit Bindungswirkung
für alle geklärt werden. Die Kosten für die Beweisaufnahme verteilen sich anteilig auf alle Kläger. Überdies
sieht der Musterprozess vor dem Oberlandesgericht München keine weitere Rechtsanwaltsgebühr vor.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle
Kapitalanleger. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa.
Insgesamt konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland und den
USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland
notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum
von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften
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