Rotter Rechtsanwälte: Grundsatzentscheidung des BGH zur Haftung für Ad-hoc-Meldungen

14.03.2008

Rotter Rechtsanwälte

Im bundesweit ersten vom BGH zu entscheidenden Musterprozess nach dem Kapitalanle-germusterverfahrensgesetz (KapMuG) hat der BGH erstmals zu den Fragen der Haftung für fahrlässig unterlassene Ad-hoc-Meldungen (§ 37b WpHG) entschieden

München, 14.03.2008 – Der II. Zivilsenat des BGH hat am 13.03.2008 in einem von Rotter Rechts-anwälte geführten Musterprozess entschieden, zu welchem Zeitpunkt ad-hoc-veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen vorliegen. Hierbei hat der BGH klargestellt, dass veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen auch zukunftsbezogene Umstände, wie Pläne, Vorhaben und Absichten einer Person, sein können, wenn diese hinreichend präzise sind und ihre Verwirklichung hinreichend wahrscheinlich ist, wobei eine solche hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, wenn eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % besteht.

Im konkreten Fall ging es darum, ob das vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandsvorsit-zenden der DaimlerChrysler AG (heute Daimler AG) Jürgen Schrempp schon vor dem 28.07.2005 hätte veröffentlicht werden müssen. Der BGH hat den Beschluss des OLG Stuttgart vom 15.02.2007 vollständig aufgehoben (BGH II ZB 9/07). Das OLG Stuttgart hatte die Auffassung vertreten, dass die Information über das Ausscheiden von Jürgen Schrempp am 28.07.2005 recht-zeitig bekannt gegeben wurde.

Nach Ansicht des BGH hat das OLG angebotene Beweismittel fehlerhaft übergangen. Den streiti-gen klägerischen Vortrag zu den Gesprächen über ein vorzeitiges Ausscheiden von Jürgen Schrempp im Vorfeld der Beschlussfassung des Aufsichtsrats am 28.07.2005 hatte das OLG nicht berücksichtigt, obwohl nach Ansicht des BGH eine umfassende Beweisaufnahme erforderlich ge-wesen wäre. Für den Fall, dass die klägerische Behauptung einer einseitigen Amtsniederlegung Jürgen Schrempps bereits im Mai 2005 oder jedenfalls bis zur Aufsichtsratsentscheidung am 28.07.2005 zutrifft, geht der BGH weiter davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt jedenfalls eine In-siderinformation (§§ 13, 15 WpHG) vorlag, die unverzüglich zu veröffentlichen gewesen wäre.

Die Sache wurde zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des OLG Stuttgart zurückverwiesen. Vor diesem wird die Beweisaufnahme – u.a. über die Gespräche zwi-schen Jürgen Schrempp und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper – nachgeholt werden. Neben Jürgen Schrempp wird auch der Zeuge Dieter Zetsche und weitere Unternehmensinsider zu vernehmen sein. „Wir freuen uns über diese Entscheidung des BGH, weil nunmehr im Rahmen ei-ner Beweisaufnahme geklärt werden kann, wann und unter welchen Umständen das vorzeitige Aus-scheiden von Jürgen Schrempp zustande kam“, so Felix Weigend von der prozessführenden Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.

„Die Grundsatzentscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen für andere aktuelle Fälle unterlassener und fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen, wie die Schadenskomplexe IKB (www.ikb-schaden.de), Hypo Real Estate (www.hre-schaden.de) und Conergy, in denen Rotter Rechtsanwälte ebenfalls für betroffene Anleger Schadenersatzansprüche geltend macht oder deren Geltendma-chung vorbereitet“, so Klaus Rotter.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformatio-nen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. € Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen €.

Ansprechpartner:

Rotter Rechtsanwälte, München:

Felix Weigend, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail mail@rrlaw.de

Klaus Rotter, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rrlaw.de

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