Salans obsiegt für Chesapeake gegen ver.di vor dem Bundesarbeitsgericht – ver.di-Streik war rechtswidrig

20.06.2012

Berlin, den 20. Juni 2012.

Die Chesapeake Neu-Isenburg GmbH ist einer der größten Hersteller von Arzneimittelverpackungen in Deutschland. Im Jahre 2009 hatte ver.di die Arbeitnehmer der Chesapeake Neu-Isenburg GmbH während einer mit dem Arbeitgeberverband Druck und Medien Hessen e. V. (VDMH) geführten Tarifauseinandersetzung zum Streik aufgerufen, obwohl das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Mitglied mit Tarifbindung im VDMH war und die Gewerkschaft dies wusste. Die Chesapeake Neu-Isenburg GmbH hielt diesen Streik stets für rechtswidrig und machte gegenüber ver.di Schadensersatz wegen Produktionsausfalls geltend. Nach zwei verlorenen Vorinstanzen hat sie vor dem BAG nun Recht bekommen.

Das BAG entschied, dass eine Gewerkschaft, der bekannt ist, dass ein Arbeitgeber nicht mehr Mitglied mit Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband ist, diesen grundsätzlich nicht mit dem Ziel des Abschlusses eines Verbandstarifvertrages bestreiken darf.

Dr. Utz Andelewski, der die Chesapeake Neu-Isenburg GmbH im gesamten Verfahren vertreten hat, betont: „Dass eine Gewerkschaft wegen rechtswidriger Streikmaßnahmen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet wird, ist in Deutschland sehr selten. Viele Arbeitgeber scheuen den Konflikt mit den Gewerkschaften. Die Gewerkschaften wiederum sind bestrebt, richtungsweisende Entscheidungen des BAG zu vermeiden, in denen sie zur Leistung von Schadensersatz verurteilt werden. Dies ist der Gewerkschaft ver.di gestern nicht gelungen.“

Die internationale Wirtschaftskanzlei Salans LLP hat für ihre Mandantin Chesapeake Neu-Isenburg GmbH im Streit um Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft ver.di vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wegweisende Entscheidung erreicht. Das BAG hat gestern die Gewerkschaft ver.di wegen eines rechtswidrigen Streiks zur Leistung von Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt. Zur Feststellung der Schadenshöhe wurde der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg zurückverwiesen (BAG AZ 1 AZR 775/10).

Berater Chesapeake Neu-Isenburg GmbH:

Partner Dr. Utz Andelewski (Federführung, Arbeitsrecht; Berlin), Sozius Dr. Veit Voßberg (Arbeitsrecht; Frankfurt)

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