SAMMLERUSINGER weiter auf Wachstumskurs

03.06.2013

SAMMLERUSINGER verstärkt sich erneut im Corporate Bereich. Mit Prof. Dr. Harry Schmidt (61) schließt sich ein namhafter Gesellschaftsrechtler zum 1. Juni 2013 SAMMLERUSINGER als Of Counsel an.

Harry Schmidt war langjähriger Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, darunter seit 2001 im Berliner Büro, und hat dort Ende April 2013 seine Tätigkeit beendet. Harry Schmidt ist ausgewiesener Experte im Aktienrecht, Umwandlungsrecht, im Kapitalmarkt-recht und in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Er berät deutsche und europäische Man-danten und vertritt sie auch vor Gerichten. Ein Schwerpunkt sind aktienrechtliche Anfechtungsklagen und Squeeze-Out-Verfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Harry Schmidt Mitautor führender Kommentare zum Umwandlungsgesetz und zum AGB-Recht. An der Universität Leipzig hält er als Honorarprofessor Vorlesungen im Gesellschaftsrecht.

Dr. Wolfgang Sammler, Geschäftsführender Partner bei SAMMLERUSINGER: "Mit Harry Schmidt gewinnen wir einen renommierten Gesellschaftsrechtler, der bestens zu unserem Corporate Team passt. Wir sind froh, dass er seine langjährige Erfahrung und sein Netzwerk bei uns als Of Counsel einbringt. Damit können wir unsere Strategie, im Corporate Bereich auf hohem Niveau zu wachsen, weiter erfolgreich umsetzen."

Dazu Prof. Dr. Harry Schmidt: "SAMMLERUSINGER bietet mir eine perfekte Plattform zur Fortsetzung meiner anwaltlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit. Mir gefällt besonders die enge Verzahnung und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Immobilien-, Energie-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Alle Partner verfügen über den Erfahrungsschatz jahrelanger Tätigkeit in großen internationalen Kanzleien, wissen aber auch die Vorzüge der Berufsaus-übung in einer eng verbundenen, auf persönlichem Vertrauen beruhenden Gemeinschaft zu schätzen. Ich freue mich auf diesen neuen Abschnitt meiner Karriere und die Zusammenar-beit in vielen gemeinsamen Projekten."

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