Sanierer öffnen in Brüssel Tür für öffentlichen Zugang am Nürburgring

12.03.2013

 

  • Berücksichtigung des Breiten- und des Motorsports kann durch Gewährleistung eines öffentlichen Zugangs abgesichert werden
  • Rechtssicherer Weg für Sanierung unverzichtbar
  • Vermeidung des Haftungsdurchgriffs auf neuen Betreiber

Nürburg, 11.03.2013. Der Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt und der Sachwalter Jens Lieser haben in Begleitung eines Vertreters des Bundeswirtschaftsministeriums in der letzten Woche in Brüssel Gespräche geführt und dabei den Interessen der Region und des Motorsports den Weg geebnet. Nach dem Gespräch mit Vertretern der EU-Kommission besteht wohl die realistische Möglichkeit, den „öffentlichen Zugang“ rechtlich zu regeln und die traditionellen Nutzungsmöglichkeiten der Rennstrecken (Grand-Prix-Strecke und Nordschleife) dauerhaft zu sichern. Die Wettbewerbsbehörde aus Brüssel hat dem Bund und den Sanierern signalisiert, dass sie öffentlich-rechtliche Vorgaben, die den öffentlichen Zugang zum Nürburgring regeln, akzeptiert. Die Umsetzung dieser Zugangsregelung wäre nun Aufgabe des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Sanierer hatten ausgeführt, dass eine solche rechtliche Nutzungsverpflichtung für den öffentlichen Zugang eine wichtige Rahmenbedingung für die Zukunft des Nürburgrings ist. Ihr Hauptargument: Nur wenn der Nürburgring auch weiter öffentlich zugänglich sei, könne man auch eine Auslastung der Hotels, des Boulevards, der Gastronomie sowie der Freizeitanlagen erreichen. Allein unter dieser Voraussetzung sei auch der von Brüssel eingeforderte bestmögliche Verkauf dieser Immobilien möglich. Nur wenn der Nürburgring in seiner bisherigen Form weiter genutzt werden wird, können in der aktuellen Situation zudem langfristige Verträge mit Veranstaltern geschlossen werden.

„Wir haben mit Brüssel auf der Arbeitsebene sehr intensive Gespräche über den geforderten Verkaufsprozess geführt und dabei den Vertretern der EU-Kommission auch sehr deutlich die Interessen der Menschen in der Region und die des Motor- und Breitensports vor Augen geführt. Das Tor ist aufgestoßen. Nun ist es die Aufgabe der Politik, die erforderlichen Regelungen anzuschieben und umzusetzen“, sagt Schmidt.

„Unsere Aufgabe ist es, den Neustart des Nürburgrings zu ermöglichen. Dafür ist ein mit der EU-Kommission abgestimmter und damit rechtssicherer Weg unverzichtbar“, betont Lieser. Der Neustart ist notwendig, weil spätestens im kommenden Jahr der Bescheid der EU-Kommission über eine Beihilfenrückforderung droht. Um das Risiko auszuschließen, dass ein künftiger Investor für die Beihilfenrückforderung haftet, gibt es keine Alternative zu einem EU-konformen Verkaufsprozess.

Rechtlich muss daher der Nürburgring in einem europaweiten, diskriminierungsfreien, transparenten und bedingungslosen Prozess angeboten werden. Für die EU-Kommission stehen die Sanierer dafür ein, dass das Verfahren ordnungsgemäß und EU-konform abläuft. Der Neustart ist nur nach einem solchen Verkaufsprozess möglich.

Die Vertreter der EU-Kommission haben in dem Gespräch mit den Sanierern deutlich gemacht, dass nach interner Rücksprache mit den eigenen Rechtsexperten ein Herauslösen einzelner Teile des Nürburgrings aus dem Verkaufsprozess, etwa der Rennstrecken, kein gangbarer Weg sei. Eine solche „Privilegierung“ der Rennstrecken, wie sie etwa der Verein ‚Ja zum Nürburgring’ fordert, sei mit der EU-Kommission nicht möglich. "Wir haben die klare Botschaft in Brüssel erhalten, dass es keine Bereitschaft gibt, von dem beihilferechtlichen Verfahren zugunsten des Nürburgrings abzuweichen" sagt Sanierungsgeschäftsführer Schmidt. "Denkbar ist natürlich nach wie vor", ergänzt Sachwalter Lieser, "dass sich eine Stiftung wie jeder andere Bieter im Rahmen des Verkaufsprozesses bewirbt."

Gesprochen haben die Sanierer mit der EU-Kommission auch über die Möglichkeit, die Arbeitsplätze am Ring durch eine langfristige Beschäftigungsgarantie bis 2016 abzusichern, wie dies aktuell von der Gewerkschaft verdi gefordert wird. Für den Abschluss eines Tarifvertrags zu einer Beschäftigungsgarantie sieht Brüssel noch vertieften Prüfungsbedarf. Denn dies könnte nach Rechtsauffassung der Vertreter der EU-Kommission wie eine unzulässige Bedingung gegenüber einem künftigen Erwerber wirken.

Nun soll kurzfristig in einem Schreiben direkt an den Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia abschließend geklärt werden, wie die Neugestaltung des Nürburgrings rechtssicher umgesetzt werden kann. Mit dem Antwortschreiben wird zeitnah gerechnet.

Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt

Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Rechtsanwälte, eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf personelle Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Fachhochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht (weitere Informationen unter: www.thomasbschmidt.de).

Über Jens Lieser

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Jens Lieser ist Partner der überregional bekannten Kanzlei LIESER Rechtsbeistand · Rechtsanwälte · Fachanwälte. Lieser, zugleich Fachanwalt für Insolvenz-recht, hat sich seit 1994 durch die Sanierung und Fortführung zahlreicher Unternehmen sowie beim Erhalt von Arbeitsplätzen einen Namen gemacht. Die Verwalterkanzlei Lieser gehört seit beinahe 50 Jahren zu den führenden Insolvenzspezialisten in Rheinland-Pfalz und ist neben dem Hauptsitz in Koblenz u. a. an den Standorten Trier und Mainz vertreten. In über 3.000 Insolvenzverfahren unterschiedlicher Größenordnungen und Branchen hat die Kanzlei ihre Erfahrung und Kompetenz erfolgreich unter Beweis gestellt (weitere Informationen unter: www.lieser-rechtsanwaelte.de).

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell