Schadenersatz bei "faulen" Investitionen in US-Wertpapieren: Deutsche Anwaltskanzlei Winheller Rechtsanwälte hilft bei Sammelklagen in den USA
Winheller Rechtsanwälte
Frankfurt am Main, 06.10.2006 (profact) - Nur 28 Prozent der institutionellen Investoren machen ihre berechtigten Ansprüche in US-Wertpapier-Sammelklagen geltend. Das berichtet Stefan Winheller, Rechtsanwalt und Spezialist für Wirtschafts- und Stiftungsrecht. Als Grund nennt er "schlichte Unwissenheit". Dabei ließen sich pro Fall durchschnittlich 27,1 Millionen US-Dollar herausholen. Zur Durchsetzung solcher Forderungen kooperiert seine Frankfurter Kanzlei jetzt mit der auf Wertpapier-Sammelklagen spezialisierten US-Rechtanwaltskanzlei Schiffrin & Barroway (S&B), die für ihre Mandanten derzeit Verfahren unter anderem gegen Tyco International, Delphi Corp., Sprint Corp., Teneth Healthcare Corp. und Viacom, Inc. betreibt und in den vergangenen Jahren bereits mehrere Milliarden US-Dollar an Entschädigungszahlungen erwirken konnte. Die von S&B angebotene Dienstleistung "Securities Tracker" untersucht laufend die Portfolios institutioneller Investoren auf mögliche Schadenersatzans
prüche in den USA. Winheller bietet den "Tracker" auch Anlegern in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Kostenfrei, da das Honorar erst - wie in den USA üblich - im Erfolgsfall fällig wird.
Winheller bezeichnet die Zusammenarbeit mit der US-Kanzlei als Glücksfall für institutionelle Investoren: "Die Kooperation mit S&B gibt beispielsweise unserer Stiftungsmandantschaft die Möglichkeit, ihr Vermögen effektiv zu schützen und steuerschädliche Mittelfehlverwendungen zu vermeiden", so der Rechtsanwalt. Die Kanzlei werde sich neben Stiftungen aber auch sonstigen institutionellen Anlegern zuwenden. Gemeinsam mit S&B wolle man dafür sorgen, dass alle potentiellen Schadensersatzansprüche im Namen der Mandanten rechtzeitig geltend gemacht würden. Zu den möglichen Mandanten zählt Winheller vor allem Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften, Versorgungswerke und Pensionskassen, die auf Grund ihrer treuhänderischen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zur Geltendmachung bestehender Schadensersatzansprüche verpflichtet seien. Ziel sei es, so Winheller, den institutionellen Anlegern zu helfen, einen größtmöglichen Anteil ihrer durc
h Wertpapierbetrug erlittenen Verluste zu kompensieren.
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Darren J. Check, Esquire