Schaulaufen in Berlin: DLA Piper verteidigt „Germany’s Next Topmodel“ für ProSieben erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht

27.07.2021

23. Juli 2021 – DLA Piper hat die Seven.One Entertainment GmbH erfolgreich in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) vertreten. Konkret ging es um drei Produktplatzierungen der Marken Maybelline und Gillette, die im Rahmen zweier in 2014 und 2015 ausgestrahlten Staffeln der Sendung „Germany’s Next Topmodel“ in Anwendung gezeigt wurden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte darin eine zu starke Herausstellung der platzierten Produkte gesehen und beanstandet, was durch das VG Berlin nun rechtskräftig verworfen wurde.

Während die Produktplatzierungen grundsätzlich (insb. formal) zulässig waren, störte sich die mabb daran, dass die Markenprodukte zu stark hervorgehoben worden sein sollen, insbesondere durch gestellt wirkende Szenen. Nach Ansicht des Gerichts können aber Handlungsstränge so gestaltet werden, dass Produkte in ihnen gut oder organisch stattfinden. Erst wenn die Sequenz im redaktionellen Konzept wie ein Fremdkörper wirke, könne das Übermaßverbot greifen und es zu einem Verbot kommen.

Die Kammer sieht in beiden Fällen trotz klarer Präsenz der Produkte, dass diese jeweils in einem passenden Umfeld (Vorbereitungen der Models auf Shootings) eingebettet sind, in denen diese zwar – auch durch Heranzoomen bzw. sonstige Fokussierung – im Mittelpunkt stehen, aber nicht in einem übermäßigen Sinne. Damit stellen sich die Szenen nicht als Fremdkörper dar.

Die Gerichte setzen weiter die klare Linie des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Hasseröder-Fall gegen die Aufsichtsbehörden durch, die ihrerseits Produktplatzierungen nur im Ausnahmefall zulassen wollen. Der Widerstand der Aufsicht ist fragwürdig: Produktplatzierungen sind - auch nach dem Willen der Gesetzgebung - eine eigenständige und grundsätzlich zulässige Werbeform.

Das DLA Piper Team bestand aus den Partnern Prof. Dr. Stefan Engels (Werbe- und Wettbewerbsrecht) und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt sowie Senior Associate Fabian Jeschke (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht/Medienrecht, alle Hamburg). In-house wurde die Auseinandersetzung von Jürgen Harling betreut.

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