Schilling, Zutt & Anschütz berät Daimler bei Freispruch durch französischen Börsenaufsichtsbehörde AMF

04.01.2010

Schilling, Zutt & Anschütz

Der Sanktionsausschuss der französischen Börsenaufsicht (AMF) hat Daimler in dem von der AMF gegen 17 derzeitige und ehemalige Manager der EADS sowie gegen die Großaktionäre Daimler und Lagardère geführten Ermittlungsverfahren wegen Insiderhandels durch Entscheidung vom 17. Dezember 2009 in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Das Verfahren gegen Daimler stand im Zusammenhang mit einer im Jahre 2006 durchgeführten Transaktion, im Rahmen derer Daimler und Lagardère jeweils 7,5 % ihrer Beteiligung an EADS abgegeben hatten. Bereits der von der Börsenaufsicht eingesetzte Berichterstatter hatte in seiner im September 2009 vorgelegten Beschlussempfehlung die von Daimler vertretene Auffassung bestätigt, dass Daimler weder zum Zeitpunkt der Fassung des Veräußerungsbeschlusses noch zum Zeitpunkt der Durchführung der Transaktion über Insiderkenntnisse verfügte. Nunmehr hat sich auch der Sanktionsausschuss der AMF dem angeschlossen und Daimler von allen im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung erhobenen Vorwürfen entlastet. Durch die Entscheidung des Sanktionsausschusses ist das börsenaufsichtsrechtliche Verfahren gegen Daimler rechtskräftig abgeschlossen.

Daimler wurde im Rahmen des Verfahrens durch SZA Schilling, Zutt & Anschütz beraten und vertreten. Das Team besteht aus den Partnern Prof. Dr. Jochem Reichert, Dr. Marc Löbbe, Dr. Stephan Brandes sowie den Associates Dr. Nicolas Ott und Katharina Steinbrück. Die Angelegenheit wurde bei Daimler Inhouse durch Dr. Peter Herz (Head of Capital Markets), Thomas Laubert sowie Susanne Buchler betreut.

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