SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ ERREICHT FREISPRUCH FÜR ERZQUELL/ZUNFT KÖLSCH IM BIER-KARTELLVERFAHREN

09.09.2021

Das Kartellrechtsteam der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen großen Erfolg erzielt und für den Mandanten Erzquell/Zunft Kölsch einen Freispruch erwirkt. Mit dem Freispruch – auch für die weiteren betroffenen Brauereien Früh Kölsch und Gaffel Kölsch – konnte ein vom Bundeskartellamt auferlegtes millionenschweres Bußgeld abgewehrt werden.

In der Hauptverhandlung mit 35 Sitzungstagen, in denen alle maßgeblichen Zeugen vom 4. Kartellsenat vernommen wurden, haben sich die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe einer angeblichen Preisabsprache in keiner Weise bestätigt.

„Mit diesem richtungsweisenden Urteil wurden erfreulicherweise auch die im Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts mit rechtsstaatlich angreifbaren Methoden gewonnenen Ermittlungsergebnisse korrigiert“, sagt der mandatsführende Partner Hans-Joachim Hellmann.

Das SZA-Team bestand neben Hans-Joachim Hellmann aus Dr. Christina Malz (Counsel) und Fabian Ast (alle Kartellrecht Mannheim). Das Team hatte Erzquell/Zunft Kölsch bereits in dem Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt vertreten.

SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel berät die Sozietät nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

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