Schilling, Zutt & Anschütz: Marc-Philippe Hornung mit Wirkung zum 1. März 2018 zum Partner ernannt
Schilling, Zutt & Anschütz hat im März 2018 Herrn Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung, MBA zum Partner im Bereich Insolvenzrecht und Restruktierungsbera-tung ernannt.
Marc-Philippe Hornung ist als Insolvenzverwalter (zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und InsO 9001), in Eigenverwaltungsverfahren nach dem ESUG und in der insolvenzrechtlichen Beratung tätig. Seine Tätigkeit im Bereich der Restruktu-rierungsberatung erstreckt sich sowohl auf den Krisen- bzw. Vorinsolvenzzeitraum als auch auf laufende Insolvenzverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätig-keit liegt im Bereich des M&A in Sondersituationen.
Vor seinem Wechsel zu Schilling, Zutt & Anschütz im Januar 2015 war er mehr als 10 Jahre bei Wellensiek Rechtsanwälte in Heidelberg. Marc-Philippe Hornung ist Gründungsmitglied des Forum270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenver-waltung e.V, einem Zusammenschluss führender Restrukturierungsberater und In-solvenzpraktiker.
„Die Berufung von Marc-Philippe Hornung zum Partner, der neben seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Eigenverwaltung seit vielen Jahren Mandanten zu insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Fragen hervorragend berät, zeigt nochmals die ausgezeichneten Perspektiven, die unsere Sozietät jüngeren Kolleginnen und Kol-legen bietet“, betonten Professor Dr. Jochem Reichert und Dr. Georg Jaeger.
Mit der Partnerernennung von Marc-Philippe Hornung setzt Schilling, Zutt & An-schütz den seit Jahren eingeschlagenen Wachstumskurs konsequent fort. Erst im Oktober 2017 verstärkte Schilling, Zutt & Anschütz sein öffentlich-rechtliches Team mit dem ehemaligen BASF-Juristen Dr. Jürgen Fluck. Zu Beginn des Jahres 2017 wurde Dr. Stefan Zeyher zum Partner ernannt.
Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angese-hensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit mehr als 70 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Büros in Frankfurt, Mannheim und Brüssel beraten wir natio-nale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestel-lungen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt-recht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Prozessrecht, Öffentliches Recht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht.
Datum: 7. März 2018