Schleifmittelhersteller Jöst siegt vor BGH: Bardehle Pagenberg vertritt den mittelständischen Betrieb erfolgreich in mehrjährigem Patentstreit (X ZR 115/07)

10.09.2010

In einem mehrjährigen Patentstreit hat der hessische Schleifmittelhersteller Jöst GmbH aus Wald-Michelbach gegen die Saint Gobain Abrasives GmbH, Wesseling, einen richtungsweisenden Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juli 2010 den deutschen Teil des europäischen Patents EP 0 781 629 B1 nach zuvor ergangener Nichtigerklärung durch das Bundespatentgericht im Wesentlichen aufrecht erhalten. Gegen diese Entscheidung des BGH kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Patent schützt die von der Jöst GmbH entwickelte Multiloch-Schleifscheibentechnologie, die unter der Bezeichnung ?useit-Superpad P? vermarktet wird. Die Besonderheit des ?useit-Superpad P? liegt darin, dass die Schleifscheibe über viele kleine Perforationsöffnungen verfügt, durch die der Schleifstaub auf kürzestem Weg von der Schleifoberfläche abgesaugt wird. Der Staubtransport erfolgt hierbei in der Kletthaftschicht auf der Rückseite der Schleifscheibe. Aufgrund der permanenten, ganzflächigen Staubabsaugung bringt sie eine enorme Schleifleistung, ermöglicht ein nahezu staubfreies Schleifen und ist gleichzeitig wesentlich haltbarer als gängige Schleifscheiben. Diese Vorteile machten die Schleifscheibe zu einem der erfolgreichsten und umsatzstärksten Produkte der Jöst GmbH.

Die Aufrechterhaltung des Patents durch den BGH bietet der Jöst GmbH nun die Möglichkeit, verschiedene anhängige Patentverletzungsverfahren wieder aufzunehmen. Diese waren aufgrund der vorangegangenen Nichtigerklärung des Patents durch das Bundespatentgericht ausgesetzt worden. Ungewöhnlich ist, dass die Jöst GmbH im festen Glauben an den Bestand ihres Patents nicht nur vor, sondern auch nach der zwischenzeitlichen ? erstinstanzlichen ? Nichtigerklärung des Patents verschiedene Wettbewerber wegen Patentverletzung verklagt und das damit verbundene erhebliche Kostenrisiko in Kauf genommen hat, um sich und ihre Lizenznehmer zu schützen.

Der Gründer und Geschäftsführer der Jöst GmbH, Peter Jöst, freut sich über den Erfolg: ?Der jahrelange Einsatz, unser Patent durchzusetzen und zu verteidigen hat sich schließlich gelohnt. Denn das durch den BGH wiederhergestellte Patent ist für unser mittelständisches Unternehmen eine wichtige wirtschaftliche Triebfeder und Ausdruck unserer Innovationskraft. Es sichert die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter und somit den Fortbestand der Jöst GmbH. Wir haben nun Planungssicherheit für die nächsten Jahre und können unsere ganze Energie in neue Ideen und Produkte stecken. Auch diese werden wir selbstverständlich wieder durch gewerbliche Schutzrechte gegenüber Nachahmern schützen.?

Peter Jöst gründete sein Unternehmen 1981 und kann auf eine fast 30-jährige erfolgreiche Firmengeschichte zurückblicken. Das Familienunternehmen wuchs in den vergangenen Jahren kontinuierlich und beschäftigt inzwischen rund 50 Mitarbeiter. Die Jöst GmbH entwickelt, produziert und liefert qualitativ hochwertige Schleifmittel für Industrie- und Handelskunden aus der ganzen Welt.

Vertreter Jöst GmbH:

Bardehle Pagenberg (München): Peter K. Hess (Federführung, Patentanwalt und European Patent Attorney, Partner), Dr. Tilman Müller-Stoy (Litigation, Rechtsanwalt, Partner), Alexander Wunsch (Patentanwalt und European Patent Attorney)

Vertreter Saint-Gobain Abrasives GmbH: Dr. Joachim Kummer & Peter Wassermann ? Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (Ettlingen): Peter Wassermann (Rechtsanwalt) Patentanwälte Zimmermann & Partner (München): Dr. Thomas Leidescher (Patentanwalt) Hogan Lovells (Hamburg): Dr. Christian Stoll (Rechtsanwalt)

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BARDEHLE PAGENBERG

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