SCHRÖDER RECHTSANWÄLTE: BGH entscheidet in Sachen Konsum-Insolvenz

09.09.2005

SCHRÖDER RECHTSANWÄLTE

Bundesgerichtshof widerspricht Landgericht Berlin und bestätigt Gläubigergruppenbildung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Insolvenzplan in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend e.G.“ aufgehoben. Der BGH stellte fest, dass der Insolvenzverwalter die Gläubigergruppen rechtmäßig gebildet hat. Mit dem Beschluss des BGH vom 7. Juli 2005 ist die Bestätigung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Charlottenburg wieder in Kraft.

Aus verfahrensrechtlichen Gründen konnte sich der BGH dagegen nicht abschließend mit der Behauptung der Beschwerdeführer befassen, sie hätten bei einer Abwicklung ohne Insolvenzplan eine höhere Quote zu erwarten als nach dem Insolvenzplan. Deswegen verwies er die Sache zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung an das Landgericht Berlin zurück.

Der Insolvenzverwalter Wolfgang Schröder geht davon aus, dass nun der Weg für eine endgültige Bestätigung des Insolvenzplans durch das LG Berlin frei ist. „Der Insolvenzplan stellt die Gläubiger des Konsum insgesamt besser, als sie ohne den Plan stünden“, betonte Schröder anlässlich der Urteilsverkündung. „Die ‚Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend eG’ wird nach einer entsprechenden Entscheidung des LG Berlin endlich auf der Grundlage des Insolvenzplans saniert werden können.“

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