SCHRÖDER RECHTSANWÄLTE: Erfolg in dem Insolvenzverfahren der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wasserstadt Berlin-Oberhavel mbH
SCHRÖDER RECHTSANWÄLTE
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEG Grundstücksentwicklungsgesell-schaft Wasserstadt Berlin-Oberhavel mbH konnte der Insolvenzverwalter eine 100 %ige Be-friedigung für die Insolvenzgläubiger erreichen.
Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – hatte am 28.07.2005 das Insolvenzver-fahren über das Vermögen der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wasserstadt Ber-lin-Oberhavel mbH eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger (Schröder Rechts-anwälte) wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Er machte Ansprüche wegen Aufwendun-gen im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme betreffend die Wasserstadt-Oberhavel in Ber-lin gegenüber dem Land Berlin geltend. Da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, führte der Insolvenzverwalter den erforderlichen Rechtsstreit und erstritt ein stattge-bendes Urteil des Kammergerichts, welches Anfang 2008 durch den Bundesgerichtshof bes-tätigt wurde. Auf der Grundlage der rechtskräftigen Entscheidung wurde die abschließende Vereinbarung über die Abgeltung der sich aus der Entwicklungsmaßnahme ergebenden An-sprüche abgeschlossen, wonach das Land Berlin zur Deckung des Entwicklungsaufwandes ca. EUR 106 Mio. zahlte. Die Vereinbarung war nach ausführlicher Abstimmung mit der we-sentlichen Gläubigerin, der Landesbank Berlin AG, zustande gekommen. Die Insolvenzgläu-biger erhalten nunmehr eine vollständige Befriedigung ihrer Forderungen.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Schulte-Kaubrügger per e-mail (christoph.schulte-kaubruegger@schroeder-rechtsanwaelte.de) zur Verfügung.
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter