„Schrottimmobilien“ – Badenia AG und Allwo AG unterliegen vor dem OLG Karlsruhe

17.07.2006

Witt Nittel

Hans Witt1 Mathias Nittel1 Beate Witt-von Wegerer1 Matthias Grünbacher1 Rainer Konrad Dr. Katja Lembach Werner Willeke LL.M. 1 Katja Beckerle Verena Anders LL.M. Beate Kirchner1 1 auch zugelassen am OLG Karlsruhe Adenauerplatz 8 69115 Heidelberg Gerichtsfach: LG Heidelberg Nr. 150 Internet: www.witt-nittel.de Heidelberger Volksbank Kto.Nr. 447 471 03 BLZ 672 900 00 Heidelberg, den 17. Juli 2006 - In den 90er Jahren wurden von Strukturvertrieben tausende Wohnungen an Anleger vermittelt, und zwar auch solche des sozialen Wohnungsbaus (Neue Heimat).

In vielen derartigen Fälle trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf. Finanziert wurden diese Wohnungen dann meist über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, eine Schwestergesellschaft der Allwo AG, die beide zu dem AMB (Aachener und Münchner) Konzern gehören.

Herr B. und seine Ehefrau hatten zunächst vor dem LG Karlsruhe auf Rückgängigmachung der Kauf- und Darlehensverträge sowie auf Schadensersatzzahlung geklagt. Das LG Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist nunmehr durch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. Juni 2006 korrigiert worden. Danach wurden sowohl die Badenia als auch die Allwo verurteilt. Die abgeschlossenen Verträge müssen rückabgewickelt werden, die Allwo muß dabei an das geschädigte Immobilienopfer rund € 150.000,00 Zug um Zug gegen Übertragung der überteuerten Wohnung bezahlen. Der dortige Kläger erhält damit seine sämtlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie geleisteten Aufwendungen zurück und wird zudem auch für die Zukunft von weiteren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Eigentumswohnung in Westerstede freigestellt.

Das Urteil dürfte weit reichende Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass bislang zahlreiche Oberlandesgerichte derartige Klagen von geschädigten Immobilienopfern gegen die Badenia abgewiesen hatten, insbesondere auch nach der ersten obergerichtlichen Entscheidung des OLG Karlsruhe in einem ähnlich liegenden Fall am 24.11.2004.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, im Hinblick auf die mündliche Verhandlung kann jedoch nach Mitteilung von Herrn Rechtsanwalt Hans Witt von Witt Nittel Rechtsanwälte aus Heidelberg, der den Kläger und seine Ehefrau vertreten hatte, davon ausgegangen werden, dass sich das OLG Karlsruhe auch mit den erst kürzlich ergangenen Entscheidungen des BGH vom 16.05.2006 eingehend befassen wird. In den vorgenannten Entscheidungen hat sich der BGH erstmals mit der Frage eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Verkäuferseite, des Vertriebes und der finanzierenden Bank/Bausparkasse auseinandergesetzt.

Ausdrücklich warnt Herr Rechtsanwalt Werner Willeke von Witt Nittel Rechtsanwälte vor den möglichen Folgen einer Verjährung, die für die bislang noch nicht anhängigen Fälle eintreten kann: „Der Gesetzgeber hat hier gerade im Hinblick auf derartige Fälle in unzumutbarer Weise die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Mit dieser Verkürzung gibt es zahlreiche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, so dass dringend anzuraten ist, die Fälle umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass bei einem weiteren Abwarten Verjährung eintreten könnte, soweit diese nicht bereits eingetreten ist.“

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 ist bezüglich der Verurteilung gegen die Allwo rechtskräftig, im Hinblick auf die Verurteilung gegenüber der Badenia ist hingegen die Revision zugelassen.

Verantwortlich:

 

 

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

 

 

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

 

 

mail: nittel@witt-nittel.de

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