Schultze & Braun: Frenzel Oderland Tiefkühlkost GmbH: Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres eingestellt

01.03.2011

Manschnow. Schlechte Nachrichten musste der vorläufige Insolvenzverwalter der Frenzel Oderland Tiefkühlkost GmbH, Dirk Herzig, den Mitarbeitern des angeschlagenen Unternehmens Ende vergangener Woche überbringen. Da sich die Auftragslage seit Insolvenzeinleitung nicht verbessert hat, sah sich die Geschäftsleitung angesichts der ausweglosen wirtschaftlichen Situation des Werkes gezwungen, den Betrieb einzustellen und die Kündigung der Arbeitsverhältnisse auszusprechen. Dieser Entscheidung musste Herzig in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zustimmen. Bereits bei der Einreichung des Antrags auf Verfahrenseröffnung Mitte Januar hatten sich 90 Prozent der Mitarbeiter in Kurzarbeit befunden.

In der anschließend einberufenen Betriebsversammlung informierte Herzig die Mitarbeiter umfassend über die Gründe für diese Entscheidung und ging nochmals ausführlich auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ein, wie er sie Anfang Januar bei seiner Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter angetroffen hatte.

Neben der schlechten Auftragslage war und ist insbesondere die Liquiditätssituation der Oderland GmbH, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch finanziell in die Frenzel-Gruppe eingebunden ist, katastrophal. Das energieaufwändige Kerngeschäft – die Herstellung und Lagerung von Tiefkühlprodukten – ist mit sehr hohen Stromkosten verbunden. Auf Grund mangelnder Liquidität waren bereits die Vorauszahlungen auf die laufenden Stromverbräuche nicht mehr uneingeschränkt möglich. Selbst die (Sicherungs-)Eigentümer der Vorräte waren nicht bereit, die im hohen fünfstelligen Bereich anfallenden monatlichen Fixkosten zur Aufrechterhaltung der Kühlung als Voraussetzung für jegliche Verwertungsalternativen zu übernehmen. „In enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung wurden deshalb alle Anstrengungen unternommen, um ein unkontrolliertes Abtauen der Ware zu vermeiden und so viel wie möglich von den vorhandenen Produkten zu verkaufen. Allerdings muss festgestellt werden, dass der weit überwiegende Teil der Tiefkühl-Bestände nicht mehr in den Verkehr gebracht werden durfte und deshalb entsorgt werden musste“, sagte Herzig. „Ich kann verstehen, dass die Bilder von vermeintlich weggeworfenen Lebensmitteln erschreckend und verstörend wirken. Bei dem entsorgten Gemüse handelt es sich jedoch um Ware, die entweder schadhaft, abgelaufen oder durch die hauseigene Qualitätskontrolle gesperrt gewesen ist. Ein Indenverkehrbringen dieser Produkte ist ausgeschlossen“, so Herzig weiter.

Wichtige Kunden hatten sich nach Aussage von Herzig bereits im Vorfeld der Insolvenz von der Oderland GmbH als Lieferanten getrennt und sich für die kommende

Erntesaison vertraglich an Mitbewerber gebunden, so dass derzeit keinerlei Möglichkeit für eine nahtlose Wiederaufnahme eines kostendeckenden Geschäftsbetriebes besteht. Die Insolvenzordnung verbietet dem Insolvenzverwalter darüber hinaus, einen Geschäftsbetrieb fortzuführen, der hoch defizitär ist. Die gesetzlichen Grundlagen lassen hier keinerlei Spielraum zu.

Unabhängig davon läuft die Suche nach einem Investor derzeit auf Hochtouren. Zwischenzeitlich sind bei Herzig mehrere Anfragen eingegangen, deren Belastbarkeit derzeit geprüft wird. „Die Suche nach einem Investor der bereit ist, den Standort und eine möglichst große Anzahl von Mitarbeitern zu übernehmen, hat für mich oberste Priorität“, so Herzig weiter.

Pressesprecher: Nico Krespach

Mail: NKrespach@schubra.de, Telefon: 07841/708-0

Pressemitteilung unter:

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