Schultze & Braun GmbH: Gericht hat Zweifel an der Argumentation des Sachverständigen

27.01.2005

Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schultze & Braun GmbH: Gericht hat Zweifel an der Argumentation des Sachverständigen

 

In dem Verfahren der Sparkasse Offenburg/Ortenau gegen die Spielbank GmbH & Co. KG, Baden-Baden teilt Rechtsanwalt Christian Forcher mit:

<!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]-->Gericht hat Zweifel an der Argumentation des Sachverständigen

<!--[if !supportEmptyParas]--><!--[endif]-->Das Landgericht Baden-Baden hält es auch nach Vorlage des Sachverständigengutachtens noch für möglich, dass Herr H. während des Besuchs der Spielbank Baden-Baden geschäftsunfähig war. Daher lässt es zu dieser Frage nun noch ein Ergänzungsgutachten anfertigen. Rechtsanwalt Christian Forcher von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der die Sparkasse Offenburg/Ortenau vertritt, sieht daher weiterhin die Möglichkeit das Verfahren für sich entscheiden zu können.

<!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]-->Im Oktober 2004 hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches klären sollte, ob Herr H. zum Zeitpunkt der Kasinobesuche geschäftsfähig war. Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit ist relevant, da bei Vorliegen von Geschäftsunfähigkeit die mit der Spielbank Baden-Baden abgeschlossenen Spielverträge nichtig wären. Im Ergebnis bestätigt das Gutachten zwar das Vorliegen einer pathologischen Spielsucht, geht aber nicht ausreichend auf die Frage der Geschäftsfähigkeit ein, daher hat das Gericht noch ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Der Ausgang des Rechtsstreits ist daher nach wie vor offen und hängt wesentlich von den Feststellungen des Ergänzungsgutachtens ab.

<!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]-->Hintergrund des Verfahrens ist, dass dem Ex-Firmernkundenberater der Sparkasse Offenburg/Ortenau, Herrn H., vorgeworfen wird, Gelder der Klagegegnerin in Höhe von drei Millionen Euro veruntreut zu haben. Er hat das Geld in der Spielbank Baden-Baden verspielt, kann nachgewiesen werden, dass er hierbei nicht geschäftsfähig war, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig. Als Folge müsste der Klagegegner den Betrag grundsätzlich zurückzahlen.

<!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]-->Kontakt:

Rechtsanwalt Christian Forcher, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, CForcher@schubra.de, Tel.: 07841/708-0; PR- und Marketingreferentin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

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Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berät insolvente Unternehmen in Fragen der Sanierung und Restrukturierung und zeigt gesunden Unternehmen vorbeugende, insolvenzvermeidende Maßnahmen auf. Für den regionalen Bereich wird auch die allgemeine Rechts- und Steuerberatung übernommen. Neben Achern besteht eine weitere Niederlassung in Frankfurt.

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