Schultze & Braun: Landgericht Marburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Alois Beck GmbH

28.02.2017

Alois Beck GmbH darf keine Schuhe herstellen, bewerben oder vertreiben, die mit Formen, Leisten oder Werkzeugen im Eigentum der Erich Rohde GmbH – auch außerhalb Deutschlands – hergestellt wurden

Frank Schmitt, Insolvenzverwalter der Erich Rohde GmbH: „Landgericht folgt unserer Auffassung, dass Alois Beck GmbH und deren Zulieferer auf Eigentum von Rohde zurückgreifen.“

Marburg. Das Landgericht Marburg hat am vergangenen Donnerstag der Alois Beck GmbH (Erlenbach) in einer einstweiligen Verfügung und mit sofortiger Wirkung untersagt, Schuhe herzustellen, zu bewerben oder zu vertreiben, die mit Formen, Leisten oder Werkzeugen der Erich Rohde GmbH – auch außerhalb Deutschlands – hergestellt wurden. Beispielhaft wurde explizit die Bewerbung und das Anbieten der Beck-Artikel 7012 (Modell Hanni, weiß) und 7014 (Modell Vera, anthrazit) mit sofortiger Wirkung untersagt.

„Das Landgericht folgt bei seiner Entscheidung unserer Auffassung, dass Alois Beck und dessen Zulieferer bei der Herstellung der Schuhe auf Eigentum der Erich Rohde GmbH zurückgreifen“, kommentiert Rohde-Insolvenzverwalter Frank Schmitt von Schultze & Braun. „In der Verhandlung hat sich bei einem Vergleich der vorgelegten Markenschuhe ergeben, dass die beiden Schuhmodelle der Firma Beck eindeutig und zweifelsfrei auf Formen und Leisten der Firma Rohde hergestellt wurden.“

Ein Verstoß gegen diese einstweilige Verfügung ist mit einem Ordnungsgeld von 250 000 Euro belegt.

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