Schultze & Braun: Schmidt-Handling stellt Insolvenzantrag – Sanierungsmöglichkeiten werden geprüft

15.03.2010

Schultze & Braun

Freiberg a. N. Die Schmidt-Handling Gesellschaft für Handhabungstechnik mbH hat am 8. März 2010 beim Amtsgericht Ludwigsburg einen Insolvenzantrag gestellt. Rechtsanwalt Holger Blümle von Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er prüft derzeit die Fortführungsmöglichkeiten für das auf individuelle Handhabungstechnik spezialisierte Unternehmen. „Schmidt-Handling musste aufgrund starker Umsatzeinbrüche insbesondere im Bereich der Automobil und Automobilzulieferindustrie Insolvenz anmelden. Ursache hierfür ist die massive Investitionszurückhaltung bzw. teilweise sogar ein Investitionsstopp aufgrund der allgemeinen Wirtschaftskrise. Parallel hierzu verschärft sich der Wettbewerb um die wenigen lukrativen Aufträge“, so Blümle mit einer ersten Analyse zur Situation des Unternehmens, das 29 Mitarbeiter beschäftigt.

Seit 1977 entwickelt Schmidt-Handling Produkte, die – so der Leitgedanke des Unternehmens – zum Ziel haben, den Menschen das Arbeiten zu erleichtern: aus kundenspezifischen Anforderungen werden individuelle Systeme zum Heben, Bewegen und Umsetzen von Gütern entwickelt, um Fertigungs- und Montageabläufe zu optimieren. Schmidt-Handling ist Marktführer im Bereich Behälterhandling und Technologieführer bei teilautomatisierten Lösungen und hat bereits zahlreiche Patente angemeldet. „In diesem spezifischen Produktbereich besitzt Schmidt-Handling durch sein über 30-jähriges Bestehen besonderes Know-How, Erfahrung und einen langjährig gewachsenen Kundenstamm. Dies müsste auch für Konkurrenten und andere Unternehmen von Interesse sein“, erläutert Blümle.

Kontakt:

Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0

Pressemitteilung unter:

www.schubra.de/de/presseservice/pressemitteilungen.php

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