Schultze & Braun: SinnLeffers nach nur sieben Monaten saniert

26.03.2009

Schultze & Braun

Hagen. Am 23. März 2009 ist um Mitternacht die Frist für Rechtsmittel gegen den

Insolvenzplan von SinnLeffers abgelaufen. Da keiner der Gläubiger Rechtsmittel eingelegt

hat, ist das Insolvenzverfahren jetzt beendet und die Sanierung des Modefilialisten

abgeschlossen. Das im Insolvenzplan enthaltene Sanierungskonzept sichert

rund 2.500 Arbeitsplätze an 25 Standorten und den langfristigen Fortbestand des

Unternehmens. Dem heute rechtskräftig gewordenen Insolvenzplan hatten die Gläubiger

am 9. März 2009 mit einer Mehrheit von über 96 Prozent zugestimmt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Detlef Specovius, Eigenverwalter

und Geschäftsführer von SinnLeffers, der den Insolvenzplan erarbeitet hat, zur Frage,

wie die Sanierung des Unternehmens in so kurzer Zeit möglich war.

Frage: Das Amtsgericht Hagen hat SinnLeffers heute per Aufhebungsbeschluss aus

dem Insolvenzplanverfahren entlassen, wie war das nach einem guten halben Jahr

seit Insolvenzantragstellung schon möglich?

Specovius: Wir hatten uns bereits früh entschieden, die Sanierung des Unternehmen

im Wege eines Insolvenzplanverfahrens vorzunehmen und hatten schon vor Insolvenzantragstellung

im August 2008 mit der Erarbeitung des Insolvenzplanes begonnen.

Frage: Was ist ein Insolvenzplanverfahren?

Specovius: Das Insolvenzplanverfahren ist ein vom „normalen“ Insolvenzverfahren

abweichendes Verfahren, in dem sich – vereinfacht gesagt – das Unternehmen mit

seinen Gläubigern einigt. In meiner Funktion als Sanierungsberater und Eigenverwalter

habe ich den Insolvenzplan erarbeitet und dann im Dezember 2008 die Endversion

beim Gericht eingereicht. Der Insolvenzplan umfasst circa 120 Seiten und regelt

en detail die Sanierungsmaßnahmen und die Zahlungen an die Gläubiger. Das Gericht

hat dann am 9. März 2009 den Insolvenzplan den Gläubiger zur Abstimmung

vorgelegt.

Frage: Die Gläubiger haben mit großer Mehrheit zugestimmt. Woran lag das?

Specovius: Weil die im Insolvenzplan enthaltenen Regelungen für die Gläubiger sehr

viel günstiger waren, als wenn das Unternehmen abgewickelt worden wäre. Die

Gläubiger haben gesehen, dass das Unternehmen im Kern stark ist und nach Durchführung

der im Sanierungskonzept enthaltenen Maßnahmen wieder als gesundes

Unternehmen am Markt operieren kann. Das bringt den Gläubiger auf Dauer sehr viel

mehr, als eine quotale Abgeltung ihrer Forderungen, die sie bei einer Abwicklung des

Unternehmens erhalten hätten.

Frage: Sie sind der Eigenverwalter, welche Rolle hatte Rechtsanwalt Horst Piepenburg

in dem Insolvenzverfahren?

Specovius: Herr Piepenburg war der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter.

Wir hatten aber einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt, dem das Gericht

zugestimmt hatte. Ab diesem Zeitpunkt ist die Sanierung des Unternehmens in Eigenregie

des Managements erfolgt und Herr Piepenburg hatte nur noch die Funktion

des Sachwalters. Dennoch haben wir natürlich alles in enger Abstimmung mit ihm

vorgenommen, er hat auch an der Erarbeitung des Insolvenzplanes mitgewirkt.

Frage: Von außen betrachtet macht es den Eindruck, als sei SinnLeffers leicht zu

sanieren gewesen. Stimmt das und wenn ja, woran lag das?

Specovius: Nein, einfach war es mit Sicherheit nicht, in der jetzigen Situation lässt

sich kein Unternehmen leicht sanieren – schon gar kein Textileinzelhandel, denn das

Konsumverhalten ist stark rückläufig. Dass es aber doch so schnell und reibungslos

lief, lag vor allem daran, dass alle, sprich Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken,

Vermieter, die Geschäftsführung und der Sachwalter, an einem Strang gezogen haben.

Frage: Sie sind ja vorher nicht Mitglied der Geschäftsführung von SinnLeffers gewesen,

sondern Sie hat man hinzugeholt. Wann genau war das?

Specovius: Das war im Frühling 2008, als die Krise sich mehr und mehr anbahnte.

Ich habe zunächst die Geschäftsführung in Sanierungsfragen beraten, man hat mich

dann in die Geschäftsführung aufgenommen und später habe ich die Rolle des Eigenverwalters

übernommen.

Frage: Ist Ihre Aufgabe, jetzt wo das Insolvenzplanverfahren beendet ist, abgeschlossen?

Specovius: Ja, das ist sie. Ich werde aus der Geschäftsführung wieder ausscheiden.

Der Text ist zur Verwendung und zum Zitat freigegeben.

Fotomaterial von Detlef Specovius: www.schubra.de/de/presse/presseservice/presseaps/p_specovius_detlef.php

Kontakt:

Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0

Pressemitteilung unter: www.schubra.de/de/presse/presseservice/index.php

Die Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

berät Unternehmen in der Krise in Sanierungs- und Restrukturierungsfragen

und zeigt gesunden Unternehmen vorbeugende, insolvenzvermeidende Maßnahmen

auf, außerdem wird die allgemeine Rechts- und Steuerberatung von Privatpersonen

und Unternehmen übernommen.

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