Schultze & Braun: Treffen des Phoenix-Insolvenzverwalters Schmitt mit Anlegerschutzanwälten

08.07.2008

Schultze & Braun

Rechtsanwalt Frank Schmitt, Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH, hat die Anlegerschutzanwälte am 7. Juli 2008 zu einem Treffen in Frankfurt am Main eingeladen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt des Treffens war über das weitere Vorgehen gegen den ehemaligen Wirtschaftsprüfer von Phoenix, Godehard Puckler, zu sprechen.

In Abstimmung mit den Anlegerschutzanwälten war im Jahr 2006 ein Pool von geschädigten Anlegern der Phoenix angeregt worden, um das Vorgehen gegen Puckler zu koordinieren. Diese Geschädigten haben sich zum so genannten Rechtsverfolgungspool Puckler zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Ansprüche gegen Puckler geltend zu machen.

Auf der Grundlage der Ermittlungen von Schultze & Braun zu den Fehlleistungen des Abschlussprüfers Puckler wurde eine Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Erfahrung im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer zunächst mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Puckler beauftragt. Puckler hat jedoch auf die Anschreiben des bevollmächtigten Rechtsanwalts nicht reagiert. Daher musste die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche vorbereitet werden.

Eine Besonderheit des vorgenannten Pools ist, dass die Vorfinanzierung des Pools über die Insolvenzmasse der Phoenix Kapitaldienst GmbH erfolgen sollte. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche gegen Puckler sollten dann der Masse die vorfinanzierten Kosten zurück erstattet werden. Schmitt wollte mit dieser Finanzierungsmethode den Gläubiger entgegenkommen, die ansonsten andere Wege der Finanzierung hätten finden müssen. Eine entsprechende Vorgehensweise war im Mai 2006 bei einem Treffen zwischen Anlegerschutzanwälten, dem Insolvenzverwalter und dem Gläubigerausschuss einvernehmlich abgestimmt worden.

In der Zwischenzeit haben sich zur Frage der Durchsetzbarkeit der Ansprüche wie der Möglichkeit der Finanzierung neue Einsichten und Erkenntnisse ergeben, die den Insolvenzverwalter nach ausführlicher Diskussion mit dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht veranlasst haben die weitere Finanzierung zu beenden. Auf dem Treffen mit den Anlegerschutzanwälten am 7. Juli 2008 blieb zunächst offen, ob der Pool von anderer Seite finanziert wird oder ob ein Teil der Anleger – finanziert aus eigenen Mitteln – gegen Puckler vorgehen wird.

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun über 35 Insolvenzverwalter an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze & Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.

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