Schultze & Braun: Umfang der Haftung von Banken für falsche Beratung

20.10.2008

Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft

Ob und in welchem Umfang Banken für eine falsche Anlageberatung haften, hängt maßgeblich mit dem vor der Beratung erstellten Risikoprofil zusammen. Im Rahmen der Erstellung des Risikoprofils befragt die Bank den Anleger, welche Erfahrung er mit Finanzprodukten habe und wie es um die Bereitschaft stehe, Verlustrisiken bei der Geldanlage in Kauf zu nehmen. Entscheidend für die Haftung ist auch die Frage, ob die Bank zusicherte, dass es sich bei dem Zertifikat um eine „absolut sichere“ Anlage handele. Oftmals wurde nämlich gerade über die Frage des Totalverlustes – wie die Gegenwart zeigt – nicht gesprochen. Rechtsanwalt Alexander Schork, Schultze & Braun, der auf straf- und haftungsrechtliche Fragen spezialisiert ist, beschreibt die Lücke zwischen Beratung und Wirklichkeit anhand der Pleite von Lehman Brothers: „Nach Auffassung vieler Investoren in Lehman Produkte sei ein 100-prozentig sicheres Produkt gekauft worden – zumindest seien sie so beraten worden.“

Die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers ist seit Mitte September 2008 zahlungsunfähig. Das insolvente Institut hat hierzulande mehrere Milliarden Euro Schulden gemacht. In Deutschland haben zehntausende Personen, Banken und Gemeinden in Lehman-Zertifikate investiert, Lehman hat rund 150 verschiedene Anlageprodukte angeboten. Mittlerweile hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. In welcher Höhe die Einlagen zurückbezahlt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie und ob die jeweiligen Einlagen abgesichert sind. Sollte die BaFin den Entschädigungsfall feststellen, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann.

Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger auf 90 Prozent seiner Einlagen und den Gegenwert von 20.000,00 Euro begrenzt. Darüber hinaus ist die Lehman Brothers Bankhaus AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Es ist möglich, dass dieser Fonds nach seinem Statut einen Teil der Einlagen übernimmt, der über die gesetzliche Grenze von 20.000,00 Euro hinausgeht. Nicht auszuschließen ist aber, dass die Anleger, die höhere Beträge angelegt hatten, einen beträchtlichen Schaden erleiden werden. Ob die Bank selbst noch in Anspruch genommen werden kann, hängt vom erstellten Risikoprofil und der daraufhin ggf. nicht abgestimmten Beratung ab.

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berät insolvente Unternehmen in Fragen der Sanierung und Restrukturierung und zeigt gesunden Unternehmen vorbeugende, insolvenzvermeidende Maßnahmen auf. Für den regionalen Bereich wird auch die allgemeine Rechts- und Steuerberatung übernommen. Neben Achern besteht eine weitere Niederlassung in Frankfurt.

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