SEB mit Zahlungsklagen erfolgreich vor Oberlandesgerichten – Noerr berät Bank strategisch

08.01.2013

Frankfurt, 7. Januar 2013. Einen weiteren Erfolg konnte die SEB AG im Streit mit Kommanditisten der Gesellschaft „Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG“ vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm, u.a. Az.: I-1 O 26/11, erzielen: Das Gericht gab der Klage der Bank auf Rückzahlung eines Darlehens gleich in mehreren Berufungsverfahren statt – wie schon zuvor in einem Parallelverfahren das OLG Düsseldorf, Az.: 14e O 122/11 sowie zum Jahresende auch das OLG Köln, Az. 18 O 63/12. In den Gerichtsverfahren gegen die rund 130 Kommanditisten des Fonds berät die Wirtschaftskanzlei Noerr die SEB AG strategisch. Noerr-Partner Wolf Stumpf begrüßt die Entscheidung: „Das Vorgehen der SEB ist letztlich auch im Interesse der anderen Gesellschafter, denn eine Insolvenz würde allen Beteiligten schaden. Würde sie eintreten, müssten sowieso sämtliche Kommanditisten zurückzahlen, was sie aus dem Fonds als haftungsschädliche Entnahmen bekommen haben.“

Die Rechtsvorgängerin der SEB, die BfG Bank, initiierte 1991 den Fonds, gewährte ihm ein Darlehen und räumte verschiedenen Anlegern die Möglichkeit ein, sich als Kommanditisten zu beteiligen. Der Fonds kaufte ein Bürogebäude, das die ersten 10 Jahre sehr gut vermietet war und Ausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen an die Anleger erlaubte. Nach Kündigung des Mietvertrages und Auszug des Mieters kam es aufgrund der Entwicklungen in Berlin zu Leerständen und das Mietniveau sank. Aus den Mieteinnahmen konnten die Darlehenszinsen daher etwa seit 2003 nicht, wie geplant, beglichen werden. Einige Gerichte haben zwar entschieden, dass die Rückzahlungsforderung der Nachfolgerin SEB gegenüber den Kommanditisten treuwidrig sei - sie hätte die Zahlung erst von der Gesellschaft verlangen müssen. Dem tritt das OLG Hamm vehement entgegen: Das Geld aus dem Fonds steht als Liquiditätsreserve nicht zur Begleichung der Zinsforderungen zur Verfügung, weshalb sich die SEB auch direkt an andere Kommanditisten wenden dürfe.

Andere Gerichte hatten es wiederholt als treuwidriges Verhalten bemängelt, dass die BfG als Rechtsvorgängerin der SEB angeblich ihre Haftung selbst beschränkt und den anderen Kommanditisten ein zu hohes Risiko aufgebürdet habe. Das OLG Hamm betont jedoch, dass die Bank als eine der Gründungskommanditisten deshalb noch lange nicht das vollständige Risiko des Scheiterns der Geschäftsidee allein tragen muss. Die anderen Kommanditisten hätten sich schließlich eigenverantwortlich beteiligt.

Auch betont das OLG Hamm, dass die Fondsgesellschaft frei darin sei, die der Bank geschuldeten Zinsen zurückzuzahlen oder – wie geschehen - ihre vorhandenen Mittel stattdessen in die Instandhaltung der Immobilie zu investieren, um so wieder einen angemessenen Vermietungsstand zu erreichen und damit einen Verkauf zu ermöglichen. Denn das liege gerade im Interesse der Kommanditisten und sei deshalb auch nicht als benachteiligendes Zusammenwirken des Fonds mit der SEB zu werten. Aufgrund der bisher verkündeten gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen haben sowohl Anleger als auch die SEB gegen die für sie nachteiligen Entscheidungen Revision beim BGH eingelegt. Eine Entscheidung des BGH wird nicht vor Ende 2013 erwartet.

Berater SEB AG: Noerr LLP

Wolf Stumpf (Partner, Federführung), Julia Reichert

Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei mit 470 Professionals in Deutschland, Europa und den USA. Unser Kerngeschäft ist exzellente, partnergeführte und interdisziplinäre Rechts- und Steuerberatung, die wissenschaftlich fundiert, innovativ und ergebnisorientiert ist. Mit den Gesellschaften der Noerr-Gruppe entwickeln wir zudem nachhaltige Lösungen für Finanzierung und Management.

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