Sensationeller Prozesserfolg für KWAG

24.01.2008

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens

Landgericht München verurteilt HypoVereinsbank gleich in sechs Fällen des

VIP-Medienfonds zum Schadensersatz

Bremen/Hamburg, 24. Januar 2008: Erstmals ist es einer Anwaltskanzlei im

Zusammenhang mit dem VIP-Skandal gelungen, die Bayerische HypoVereinsbank

(HVB) zur Rechenschaft zu ziehen.

Gleich in sechs Fällen, die von der Kanzlei KWAG vertreten werden, sprach die 4.

Kammer des Landgerichts München in einem Teilurteil vom 15.1.2008 (Az: 4 O

16927/07 u.a.) den Anlegern einen vollen Schadensersatzanspruch gegen die

Bank zu. Die genaue Höhe wird in einem weiteren Urteil festgesetzt.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG: „Dies bedeutet, dass

die HVB den Anlegern jetzt nicht nur die Einlage in voller Höhe zurückzuerstatten

hat, sondern darüber hinaus gegenüber dem Anleger auch keine Ansprüche aus

dem Darlehensverhältnis mehr geltend machen kann. Das Landgericht hat

darüber hinaus festgestellt, dass die HVB die Kläger von allen übrigen zukünftigen

steuerlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen hat.“

In den vorliegenden Fällen ging es zwar „nur“ um einen Gesamtstreitwert von

175.000 Euro, betroffen von diesem Urteil sind aufgrund der Begründung des

Gerichts aber alle rund 6.500 Anleger des VIP 4 Medienfonds mit einem

Gesamtzeichnungsvolumen von rund 420 Mio. Euro.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, dessen Kanzlei bereits für mehr als 550

Anleger Klagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 46 Mio. Euro gegen die HVB

beim Landgericht München eingereicht hat: „Das Gesamtvolumen des

Schadensersatzes, der nun auf die HVB zukommt, dürfte sich auf mehrere 100

Mio. Euro belaufen. Ein Umstand, der angesichts der aktuellen Bankenkrise sicher

auch von den Analysten nicht unbeobachtet bleiben wird.“

Das Landgericht München I stützt das Urteil darauf, dass die HVB ihre Pflichten

aus dem Darlehensvertrag mit dem Anleger verletzt hat. Das Konzept der VIP 4

Beteiligung sah vor, dass jeder Anleger zwangsweise rund 45% seiner Beteiligung

an dem Fonds über ein Darlehen bei der HVB „zwangsfinanzieren“ musste. Dieses

Darlehensgeschäft, an dem die HVB in den letzten Jahren sensationell verdient

hatte, ist ihr nun zum Verhängnis geworden.

Gieschen kommentiert: „Mit der Begründung der 4. Zivilkammer wird auch das

Verjährungsproblem für die Anleger ausgehebelt. Wir haben unsere Klagen ganz

bewusst auch auf die Verletzung der Pflichten aus dem Darlehensvertrag gestützt,

da diese nicht der kurzen Verjährungsfrist aus der Prospekthaftung unterliegen.

Nach dem jetzt erstrittenen Urteil können alle Anleger des Fonds VIP 4 nach wie

vor gegen die HVB auf Schadensersatz klagen, ohne dass sich die Bank auf die

Verjährung berufen kann.“

Wie nervös die HVB in den Zivilverfahren inzwischen geworden ist, zeigt auch der

Umstand, dass die HVB Befangenheitsanträge gegen zwei Richter des Münchner

OLG-Senates eingereicht hat, die in diesem Rechtsstreit für das

Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG) zuständig sind:

„Befangenheitsanträge sind im Zivilverfahren eher die Ausnahme. Die HVB muss

auch nach eigener Einschätzung in den VIP-Verfahren mit dem Rücken an der

Wand stehen, wenn sie jetzt zu solchen Mitteln greift“, so Gieschen.

Jüngst hatte die HVB alle Anleger angeschrieben und eine Teilkündigung der

Darlehensverträge ausgesprochen. Eine Rückzahlung sollte nach ihren

Vorstellungen mit einer „Teilausschüttung“ der Fondsgesellschaft erfolgen.

Rechtsanwalt Gieschen empfiehlt hier: „Vor dem Hintergrund dieser Urteile

können wir den Anlegern nur raten, einer solchen Ausschüttung der

Fondsgesellschaft nicht zuzustimmen, sondern gegenüber der HVB die

Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen zu erklären.“ Insgesamt resümiert

Gieschen: „Ein erfreulicher Tag für alle VIP 4 Anleger. Wir rechnen aber in den

nächsten Wochen noch mit weiteren Urteilen, auch vom OLG. Unsere Kanzlei hat

nun nicht nur Klagen gegen die Commerzbank gewonnen, sondern erstmals auch

Urteile gegen die HVB erkämpft. Dies bestätigt uns darin, dass wir mit unserer

Strategie auf dem richtigen Weg sind.“

Für Rückfragen:

RA Jan-Henning Ahrens

RA Jens-Peter Gieschen

KWAG

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