Sensationeller Prozesserfolg für KWAG
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens
Landgericht München verurteilt HypoVereinsbank gleich in sechs Fällen des
VIP-Medienfonds zum Schadensersatz
Bremen/Hamburg, 24. Januar 2008: Erstmals ist es einer Anwaltskanzlei im
Zusammenhang mit dem VIP-Skandal gelungen, die Bayerische HypoVereinsbank
(HVB) zur Rechenschaft zu ziehen.
Gleich in sechs Fällen, die von der Kanzlei KWAG vertreten werden, sprach die 4.
Kammer des Landgerichts München in einem Teilurteil vom 15.1.2008 (Az: 4 O
16927/07 u.a.) den Anlegern einen vollen Schadensersatzanspruch gegen die
Bank zu. Die genaue Höhe wird in einem weiteren Urteil festgesetzt.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG: „Dies bedeutet, dass
die HVB den Anlegern jetzt nicht nur die Einlage in voller Höhe zurückzuerstatten
hat, sondern darüber hinaus gegenüber dem Anleger auch keine Ansprüche aus
dem Darlehensverhältnis mehr geltend machen kann. Das Landgericht hat
darüber hinaus festgestellt, dass die HVB die Kläger von allen übrigen zukünftigen
steuerlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen hat.“
In den vorliegenden Fällen ging es zwar „nur“ um einen Gesamtstreitwert von
175.000 Euro, betroffen von diesem Urteil sind aufgrund der Begründung des
Gerichts aber alle rund 6.500 Anleger des VIP 4 Medienfonds mit einem
Gesamtzeichnungsvolumen von rund 420 Mio. Euro.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, dessen Kanzlei bereits für mehr als 550
Anleger Klagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 46 Mio. Euro gegen die HVB
beim Landgericht München eingereicht hat: „Das Gesamtvolumen des
Schadensersatzes, der nun auf die HVB zukommt, dürfte sich auf mehrere 100
Mio. Euro belaufen. Ein Umstand, der angesichts der aktuellen Bankenkrise sicher
auch von den Analysten nicht unbeobachtet bleiben wird.“
Das Landgericht München I stützt das Urteil darauf, dass die HVB ihre Pflichten
aus dem Darlehensvertrag mit dem Anleger verletzt hat. Das Konzept der VIP 4
Beteiligung sah vor, dass jeder Anleger zwangsweise rund 45% seiner Beteiligung
an dem Fonds über ein Darlehen bei der HVB „zwangsfinanzieren“ musste. Dieses
Darlehensgeschäft, an dem die HVB in den letzten Jahren sensationell verdient
hatte, ist ihr nun zum Verhängnis geworden.
Gieschen kommentiert: „Mit der Begründung der 4. Zivilkammer wird auch das
Verjährungsproblem für die Anleger ausgehebelt. Wir haben unsere Klagen ganz
bewusst auch auf die Verletzung der Pflichten aus dem Darlehensvertrag gestützt,
da diese nicht der kurzen Verjährungsfrist aus der Prospekthaftung unterliegen.
Nach dem jetzt erstrittenen Urteil können alle Anleger des Fonds VIP 4 nach wie
vor gegen die HVB auf Schadensersatz klagen, ohne dass sich die Bank auf die
Verjährung berufen kann.“
Wie nervös die HVB in den Zivilverfahren inzwischen geworden ist, zeigt auch der
Umstand, dass die HVB Befangenheitsanträge gegen zwei Richter des Münchner
OLG-Senates eingereicht hat, die in diesem Rechtsstreit für das
Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG) zuständig sind:
„Befangenheitsanträge sind im Zivilverfahren eher die Ausnahme. Die HVB muss
auch nach eigener Einschätzung in den VIP-Verfahren mit dem Rücken an der
Wand stehen, wenn sie jetzt zu solchen Mitteln greift“, so Gieschen.
Jüngst hatte die HVB alle Anleger angeschrieben und eine Teilkündigung der
Darlehensverträge ausgesprochen. Eine Rückzahlung sollte nach ihren
Vorstellungen mit einer „Teilausschüttung“ der Fondsgesellschaft erfolgen.
Rechtsanwalt Gieschen empfiehlt hier: „Vor dem Hintergrund dieser Urteile
können wir den Anlegern nur raten, einer solchen Ausschüttung der
Fondsgesellschaft nicht zuzustimmen, sondern gegenüber der HVB die
Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen zu erklären.“ Insgesamt resümiert
Gieschen: „Ein erfreulicher Tag für alle VIP 4 Anleger. Wir rechnen aber in den
nächsten Wochen noch mit weiteren Urteilen, auch vom OLG. Unsere Kanzlei hat
nun nicht nur Klagen gegen die Commerzbank gewonnen, sondern erstmals auch
Urteile gegen die HVB erkämpft. Dies bestätigt uns darin, dass wir mit unserer
Strategie auf dem richtigen Weg sind.“
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