SHEARMAN & STERLING BERÄT ALSTRIA BEZÜGLICH DIVIDENDENZAHLUNG IN EIGENEN AKTIEN

15.06.2009

SHEARMAN & STERLING

Düsseldorf, 12. Juni 2009 — Shearman & Sterling hat alstria office REIT-AG ("alstria") hinsichtlich eines Angebots an ihre Aktionäre beraten, nach Wahl der Aktionäre die Dividende für das Geschäftsjahr 2008 statt in bar in Aktien der Gesellschaft zu erhalten.

Die Gesellschaft bietet Ihren Aktionäre an, statt der von der Hauptversammlung beschlossenen Bardividende von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien zu erwerben. Der dem Angebot zugrundelegende Preis für die Aktien wird mindestens 20 Prozent unter dem aktuellen Marktpreis liegen. Die Aktionäre können dadurch ihre Dividende zu attraktiven Konditionen in alstria Aktien investieren.

alstria ist das erste deutsche börsennotierte Unternehmen, das ein solches Angebot unterbreitet.

alstria wurde von den Shearman & Sterling Partnern Dr. Hans Diekmann (Düsseldorf-Kapitalmarktrecht/Gesellschaftsrecht) und Dr. Johannes Frey (München-Steuerrecht) sowie den Associates Jan E. Schapmann, Dr. Katja Bidmon (beide Düsseldorf-Kapitalmarktrecht/Gesellschaftsrecht) und Babett Carrier (London-US-Kapitalmarktrecht).

Shearman & Sterling hat alstria bereits bei ihrem Börsengang sowie der Umwandlung in eine REIT-AG begleitet und berät die Gesellschaft laufend in gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann | Düsseldorf | T +49.211.17888.719 | hjmeyer-lindemann@shearman.com

Anmerkungen für die Redaktion

Shearman & Sterling ist eine internationale Anwaltssozietät mit 19 Büros in zwölf Ländern und etwa 900 Anwälten. Weltweit werden vor allem internationale Konzerne und große nationale Unternehmen, Finanzinstitute sowie große mittelständische Unternehmen im Wirtschafts- und Steuerrecht beraten. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Bereiche Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Kartellrecht, Private Equity sowie Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

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