Shearman & Sterling berät und vertritt die Daimler AG in dem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) geführten Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG).

23.04.2009

Shearman & Sterling

Der 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat heute durch Musterentscheid festgestellt, dass die Daimler AG nicht auf Schadensersatz wegen einer angeblich unterlassenen unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen haftet. Diese Feststellung ist – falls sie rechtskräftig wird – nach den Bestimmungen des KapMuG bindend für eine Reihe von Schadensersatzprozessen gegen die Daimler AG. Rund 100 Kleinaktionäre hatten der Daimler AG vorgeworfen, im Jahr 2005 nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben zu haben, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Prof. Jürgen Schrempp zum Jahresende 2005 aus dem Amt scheiden und sein Vorstandskollege Dr. Zetsche ihm im Amt nachfolgen werden wird.

Shearman & Sterling hat die Daimler AG bereits im Zusammenhang mit dem ersten Musterentscheid des 9. Zivilsenates des OLG Stuttgart, nachdem ebenfalls eine Haftung der Daimler AG verneint wurde, beraten. Der erste Musterentscheid war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an den 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart zurückverwiesen worden.

Die Daimler AG wird in dem Musterverfahren von den Shearman & Sterling Partnern Georg F. Thoma und Dr. Marco Sustmann (beide EC, Düsseldorf) sowie dem Associate Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun (EC, Düsseldorf) beraten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann | Düsseldorf | T +49.211.17888.719 | hjmeyer-lindemann@shearman.com

Anmerkungen für die Redaktion

Shearman & Sterling ist eine internationale Anwaltssozietät mit 19 Büros in zwölf Ländern und etwa 900 Anwälten. Weltweit werden vor allem internationale Konzerne und große nationale Unternehmen, Finanzinstitute sowie große mittelständische Unternehmen im Wirtschafts- und Steuerrecht beraten. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Bereiche Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Kartellrecht, Private Equity sowie Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

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