Siebeke Lange Wilbert: "Golden Toast"-Anwalt Prof. Lange: "Weiterer Schritt zur Sicherheit für Handel und Verbraucher"

08.02.2007

Siebeke Lange Wilbert

"Golden Toast"-Anwalt Prof. Lange: "Weiterer Schritt zur Sicherheit für Handel und Verbraucher"

OLG-Urteil gibt auch in zweiter Instanz der "ARGE Golden Toast e.V." alleiniges Vermarktungsrecht

Die Müller-Brot GmbH, die neben anderen Firmen über fast vier Jahrzehnte Backwaren unter der Marke Golden Toast vertrieben hat, ist nicht mehr berechtigt, diese Marke zu benutzen. Das hat das Oberlandesgericht München am 25.01.2007 in zweiter Instanz bestätigt. Damit hat sich die "Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V." in dem Streit um die Marke "Golden Toast" gegen die Müller-Brot GmbH durchgesetzt.

"Vorbehaltlich der Rechtskraft des Urteils besteht nun Klarheit, wer die berühmte Marke ´Golden Toast´ nutzen darf. Das ist ein weiterer Schritt zur Sicherheit für Handel und Verbraucher." bewertet Rechtsanwalt Prof. Dr. Paul Lange, der das Verfahren für die ARGE Golden Toast maßgeblich geführt hat, das Prozessergebnis.

Geklagt hatte die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast (ARGE), weil nur Mitglieder des Anfang der 60er Jahre gegründeten Vereins berechtigt sind, die Marke Golden Toast zu verwenden. Die Müller-Brot GmbH war aber im Jahre 2000 nach 36 Jahren aus der ARGE ausgetreten und hatte über einen Vertrag mit der Rechtsvorgängerin der Kamps Brot- und Backwaren GmbH, die Mitglied im Verein ist, die Möglichkeit, die Marke auch als Nichtmitglied weiter zu nutzen. Müller-Brot belieferte namhafte Handelsketten in Süddeutschland mit Produkten der Marke Golden Toast. Diesen Vertrag kündigte Kamps aber zum 31. Juli 2005.

Da Müller-Brot dennoch auf der Verwendung der Marke beharrte, klagte die ARGE Golden Toast, vertreten durch die Markenrechtspezialisten der Düsseldorfer Kanzlei Siebeke Lange Wilbert, auf Unterlassung ab Ende Juli 2005. Müller-Brot berief sich darauf, weiter Mitglied der ARGE und damit weiter zur Benutzung der Marke Golden Toast berechtigt zu sein. Zu Unrecht, wie erst das Landgericht München und nun auch das OLG entschieden haben. Zu der Kündigung der Mitgliedschaft in der ARGE hatte sich Müller-Brot nämlich durch den oben genannten Vertrag verpflichtet.

Damit sind heute ausschließlich Unternehmen der Kamps-Gruppe Mitglieder der ARGE und zur Benutzung der Marke "Golden Toast" berechtigt.

Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Ob Müller-Brot Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt, ist noch nicht klar.

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