SKW Schwarz erwirkt Freispruch im Elfenmond-Verfahren
SKW Schwarz Rechtsanwälte, vertreten durch den Münchener Partner Dr. Konstantin Wegner, hat im Titelschutz-Strafverfahren um den Buchtitel „Elfenmond“ einen Freispruch erwirkt. Mit Rücknahme der Revision durch die Generalstaatsanwaltschaft ist das Verfahren rechtskräftig beendet.
Angeklagt war der Justiziar von Random House wegen vermeintlich gewerbsmäßiger vorsätzlicher Kennzeichenverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, da der vom zu Random House gehörende cbj-Verlag herausgegebene Titel „Im Schatten des Elfenmondes“ mit dem älteren Titel „Elfenmond“ des Autors Guido Krain verwechselbar und diese Titelwahl in Kenntnis dieses älteren Titels erfolgt sei. Das Verfahren hatte in Branchenkreisen für einiges Aufsehen gesorgt, da Streitigkeiten um die Ähnlichkeit von Buchtiteln normalerweise vor den Zivilgerichten ausgetragen werden. Ein Strafverfahren ist äußerst selten. Gewerbsmäßige vorsätzliche Kennzeichenverletzung ist nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt.
In erster Instanz erwirkte SKW Schwarz im April 2010 vor dem Amtsgericht München einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision zum Oberlandesgericht München und stützte dies u.a. auf eine vermeintlich nicht ordnungsgemäß vom Amtsgericht verlesene rechtliche Stellungnahme zugunsten des Angeklagten. Diese Sprungrevision, bei der es nur noch um Rechtsverstöße bei der Urteilsfindung gegangen wäre, wurde am 20. Dezember 2010 von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen.
SKW Schwarz Rechtsanwälte berät und vertritt Random House in diversen presse- und verlagsrechtlichen Angelegenheiten seit 2005.
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