SKW Schwarz NIS2-Tool prüft Betroffenheit von neuen Anforderungen an IT-Sicherheit

12.06.2024

Ab Oktober 2024 gelten in Europa neue Regeln zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen gegen Cyberangriffe und IT-Ausfälle. Dazu wird aktuell die europäische NIS2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Allein in Deutschland werden rund 30.000 Unternehmen ihre IT-Compliance anpassen müssen. Inwieweit sie die NIS2 zwingt, aktiv zu werden, können Unternehmen jetzt mit einem einfachen und kostenlosen Tool von SKW Schwarz prüfen.

In dem NIS2-Tool von SKW Schwarz können sich beispielsweise Compliance-Manager, Leiter von IT-Abteilungen oder Inhouse-Juristen online durch die von der Richtlinie betroffenen Sektoren klicken, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen zur Prüfung der Größenschwellenwerte eingeben und innerhalb weniger Minuten erfahren, ob und in welcher Kategorie ihr Unternehmen betroffen ist. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Erstberatung zur Umsetzung der erforderlichen Compliance-Maßnahmen.

„Bislang unterlagen in Deutschland nur besonders systemrelevante Unternehmen, nämlich kritische Infrastrukturen (KRITIS) und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI), den strengen Compliance-Pflichten im Cyberraum“, sagt Dr. Matthias Orthwein, Partner im Fachbereich IT & Digital Business bei SKW Schwarz. „Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Entscheidend sind jetzt die Zugehörigkeit zu bestimmten Sektoren und das Erreichen der maßgeblichen Größenschwellenwerte.“

Fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich? Und wenn ja, in welcher Kategorie? Soweit es sich aus dem Referentenentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes ergibt, hilft das NIS2-UmsuCG bei der Beantwortung dieser Fragen nur bedingt weiter. Idee hinter dem NIS2-Tool von SKW Schwarz ist es deshalb, Licht in das Dickicht betroffener Sektoren, der zu erfüllenden Voraussetzungen, der Ausnahmen und Verweisungen auf andere Gesetze zu bringen.

Bis zum 17. Oktober soll das NIS2-UmsuCG verabschiedet sein; es deutet sich an, dass der Zeitplan möglicherweise nicht gehalten wird. „Auch wenn große Änderungen nicht mehr zu erwarten sind, kann das Tool bis zur finalen Gesetzesfassung nur eine voraussichtliche Betroffenheit angeben“, so Matthias Orthwein. „Gleichwohl sollten betroffene Unternehmen keine Zeit verstreichen lassen und Maßnahmen bereits jetzt vorbereiten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es keine Umsetzungsfristen mehr geben.“

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